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Buelltom
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Nun wirklich weniger Bürokratie bei Tempo 100 für Caravan-Kombinationen

Wenn ich das oben alles lese , Leute, mal ehrlich :

Tempo 100 mit oder ohne Plakette , wen kümmerts schon ?

Hab das Thema mal bei der TÜV-Abnahme angesprochen, hier das Gutachten des
zuständigen Ziehungsbeamten: Knete sparn und trotzdem 100 weiterfahrn.....

Meine Erfahrung : Selbst die grüne Rennleitung intressiert's nicht wirklich

Weihnachtliche Grüße !

22.12.2005, 21:10 Buelltom ist offline   Profil von Buelltom Füge Buelltom deiner Freunde-Liste hinzu Email an Buelltom senden
jobelix
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@ Tangobären
Danke für die Story - das ist ja wirklich unglaublich
Diese paar faulen Säcke machen wieder Platz für Pauschalurteile: Deutschland - die Diestleistungwüste

Also bei uns war es einfacher - aber die Kompetenz und der Weiterbildungs- und Informationbesorgungswille ist von TÜV zu TÜV wohl extrem unterschiedlich.

@ Tom

Zitat:
Tempo 100 mit oder ohne Plakette , wen kümmerts schon ?


Also ich hatte bei hohen Tempi oft ein schlechtes Gewissen und immer ein Auge im Rückspiegel. Ein Bekannter wurde schon mal von einer Zivielstreife angehalten - das war ziemlich teuer
Mit der 100er Plakette fährts sich einfach gelassener.
Viel mehr macht bei den Spritpreisen ohnehin keinen Spaß

Gruß Jo


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22.12.2005, 22:00 jobelix ist offline   Profil von jobelix Füge jobelix deiner Freunde-Liste hinzu Email an jobelix senden Homepage von jobelix
Yamselist
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Ich hätte da mal ne blöde Fräge zu fragen:
Voraussetzungen am Wohnwagen sind ja:
1. Reifen nicht älter usw.
2. Stoßdämpfer
3. Anti-Schlinger oder ähnliches
Diese Voraussetzungen kann mir ein Sachverständiger bestätigen. Mit der Bestätigung geh ich dann zur Zulassungsstelle und beantrage die 100km/h-Zulassung für den Tango. Aber woher weiß die Zulassungsstelle, ob mein Auto die Gewichtsangabe (Leergewicht Fzg. zu ZGG Tango) einhält und ABS hat? Muß ich einen Fzg-Schein vorlegen? Könnt ich mir ja einen Schein ausleihen, der passt
Klar wär ich bei einer Kontrolle dann evtl. fällig, falls die Herren in Grün das überhaupt checken
Ich denke mal, denen genügt das, wenn die 100km/h-Bescheinigung dabei ist.
Mein Auto hat zwar ABS, ist aber leider etwa 100kg zu leicht. Alternative wäre Ablasten vom Tango, will ich aber auch nicht unbedingt machen...

23.12.2005, 18:49 Yamselist ist offline   Profil von Yamselist Füge Yamselist deiner Freunde-Liste hinzu Email an Yamselist senden
jobelix
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Hi Yamselist,
wie oben schon beschrieben ist die Alternative das Wiegen des Autos mit den Eintrag des gewogenen tatsächlichen Leergewichts in die Papiere.
Zum Wiegen fährt man natürlich vollgetankt und es gibt noch andere "Tricks" . Dazu werden dann noch 75kg Fahrergewicht pauschal addiert und schon passt das

Gruß Jo


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23.12.2005, 19:46 jobelix ist offline   Profil von jobelix Füge jobelix deiner Freunde-Liste hinzu Email an jobelix senden Homepage von jobelix
Yamselist
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Hallo Jo,
wenn ich nun aber mein Fahrzeug nicht "auflasten" will? Die blöden Fragen beim TÜV haben ja schon die Tangobären geschildert. Ich denk mir auch beim Wiederverkauf des Fahrzeugs werden da blöde Fragen kommen. Na ja, ich sollte mal zuerst vollgetankt auf eine Waage fahren und gucken, was da rauskommt.
Trotzdem beantwortet das nicht meine Frage nach der 100 km/h-Zulassung. Muß ich der Zulassungsstelle nachweisen, daß mein Auto (nicht der Tango!) die Kriterien erfüllt?
Wer die 100km/-Zulassung hat, sollte doch über das Prozedere bei der Zulassungsstelle Bescheid wissen, oder?

24.12.2005, 16:00 Yamselist ist offline   Profil von Yamselist Füge Yamselist deiner Freunde-Liste hinzu Email an Yamselist senden
jobelix
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Hi Yamselist,
ich denke, dass beim Wiederverkauf keiner in deinem Fahrzeugschein nach dem Gewicht guckt und wenn - das ist die halt die Wahrheit
Bei mir gab es bei der Zulassungsstelle keine Fragen, lag aber wohl daran das der TÜV bei der Abnahme des Gewichtes die Eignung bestätigte. Ich weiss aber auch nicht ab die dort Möglichkeiten haben, anhand der Fahrgestellnummer technische Detail wie ABS abzufragen.

Also nach der Eintragung des Gewichtes sich die Tauglichkeit vom TÜVer bestätigen lassen und damit zur Zulassungsstelle - das sollte es gewesen sein.

Hast du allerdings kein ABS, würde ich lieber auf die Eintragung verzichten. Im Falle eines Unfalls könnte man dir schnell einen Strick drehen, da lt. Gestzestext du für das Gespann verantworlich bist.
Les' nochmal auf Seite 1 nach

Gruß Jo


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24.12.2005, 20:18 jobelix ist offline   Profil von jobelix Füge jobelix deiner Freunde-Liste hinzu Email an jobelix senden Homepage von jobelix
Yamselist
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Hallo Jo, ersma:
Frohe Weihnachten

1. Mein Auto hat ABS (siehe zwei Posts weiter oben)
2. Sieht man sofort an der Bremsanlage, wenn man die Haube öffnet, ob ABS oder nicht.

Also, wenn ich das richtig verstehe, hat also der Sachverständige die Tauglichkeit des Gespanns bescheinigt. Wäre dann die Frage, ob die Zulassungsstelle immer eine Bescheinigung des Gespanns fordert. Falls ja: Im Zweifelsfall könnte man sich ja mal ein passendes Fahrzeug ausleihen...
Zumal ich ja tatsächlich auch mal mit einem Firmenfahrzeug (BMW730d, der erfüllt locker die Voraussetzungen) auf ein Rennen gefahren bin, da hätte ich die 100km/h-Zulassung gut gebrauchen können.

Grüße
Yamselist

25.12.2005, 09:40 Yamselist ist offline   Profil von Yamselist Füge Yamselist deiner Freunde-Liste hinzu Email an Yamselist senden
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