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jobelix
Super Moderator
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Tango EZ: Leider keinen mehr
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25.10.2005, 17:02 |
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Tangomichel
Chef-Tangoianer
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26.10.2005, 19:00 |
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Yamselist
Tangoianer
Dabei seit: April 2005
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Tango EZ: 2001
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Ja, super !
Jetzt muß ich nur noch den Tango auf 1350kg ablasten und zwei neue Reifen kaufen
Da ich wegen Spritverbrauch ohnehin selten schneller als 95 fahr, kann ich mir das hier auch verkneifen...
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26.10.2005, 22:09 |
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jobelix
Super Moderator
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Tango EZ: Leider keinen mehr
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Obwohl ich vor eine Jahr noch soviel Aufwand betreiben musste, um mit dem Tango 100km/h zu fahren und die Auswahl an Autos mit einem Leergewicht von mindestens 1875kg und niedrigem Verbrauch extrem gering war (1:0,8 Regelung), begrüße ich die neue Ausnahmeverordnung.
Immerhin vergrößert sich das Portfolio an möglichen Zugfahrzeugen, die ein Überholen ohne schlechtes Gewissen bzw. möglicher Geldstrafen ermöglicht, rapide.
Man muss ja nicht immer 100 fahren, aber man kann (legal)
Mich wundert, dass die Rennfahrerfraktion sich noch nicht zum Thema geäußerthat
Gruß Jo
__________________ [B]Der mit dem [I][COLOR=red]Tango[/COLOR] [/I] tanzte...[/B] [URL=http://www.tango-forum.info/wbboard/search.php?boardid=23]Zauberlink[/URL] - beantwortet 85% aller Fragen
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27.10.2005, 09:55 |
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BP aus B
Tango-Fürst
Dabei seit: September 2005
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Tango EZ: 06/02
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Zitat: ... Mich wundert, dass die Rennfahrerfraktion sich noch nicht zum Thema geäußerthat ...
... weil die sich eh schon an die Richtgeschwindigkeit (130 km/h) hält.
Gruß Bernhard
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27.10.2005, 10:30 |
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Prinzessin Horst
Ober-Tangoianer
Dabei seit: Januar 2003
Mitgliedsnr.: 30
Beiträge: 207
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Jo, als ich den Beitrag las, bin ich wie von der Tarantel gestochen zum nächsten TÜV und hab dort vorgesprochen. Leider haben die Jungs noch nicht mal den blassesten Schimmer, was wie und wo mit der neuen Verordnung. Ich wollte den TÜV Buben das PDF ausdrucken, geht aber leider nicht.
Ich werde das so schnell als möglich machen, damit ich etwas ruhiger 120 fahren kann...
__________________ Es grüßt Prinzessin Horst
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn (Joseph Joubert).
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27.10.2005, 17:38 |
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jobelix
Super Moderator
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27.10.2005, 19:24 |
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Uwe-Celle
Chef-Tangoianer
Dabei seit: August 2004
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Tango EZ: 11/02
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Da der größte teil des RS fraktion ohnehin schwerere zugfahrzeuge (transporter) nutzt ist die 100 Km/h zulassung ja nur eine formsache (da natürlich immer gebühren kostet)
Da ich meinen im Januar gekauften T4 zur Notschlachtung frei gebe und es wohl ein langer T5 wird würde es mir wege und geld sparen.
Begrüßen würde ich wenn sich mal einer gedanken über eine 140 Km/h Zulassung machen würde
__________________ ---the black ball lightning---
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27.10.2005, 22:02 |
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Yamselist
Tangoianer
Dabei seit: April 2005
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Tango EZ: 2001
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Tja, da das pdf nicht druckbar war, hab ich einfach ne Hardcopy vom Bildschirm gemacht
Hab dann den Sachverständigen meines geringsten Misstrauens angerufen, der hatte davon auch noch keinen blassen Schimnmer.
Aber interessant ist die Sache schon.
Ich frag mich allerdings, warum das zulässige Gesamtgewicht des WoWa das Kriterium ist. Macht doch keinen Sinn, wenn ich mit Moped auf geschätzte 1200kg komm, dann aber die 1500kg vom Eintrag in Relation zum Leergewicht des Fahrzeugs genommen werden. Mein Peugeot ist halt leider ein "Leichtgewicht" mit 1350kg (bis 1475kg je nach Ausstattung, so steht's im Schein).
Grüße an alle
Der Yamselist
PS: gehöre wohl zu der Rennsportfraktion, bei der nicht bereits An- und Abreise zum Rennen gehören
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28.10.2005, 12:44 |
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jobelix
Super Moderator
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Tango EZ: Leider keinen mehr
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Hi Yamselist,
so ist nun mal die Gesetzeslage
Mein Tipp: Lass dir einfach vom Tüv das tatsächliche, gewogene Leergewicht eintragen (geeichte Waage bei Raiffeisen oder Kiesgruben), denn dann wird das Leergewicht inkl. vollen Tank und Fahrer (immer 75kg) eingetragen.
Und schwupps wiegt auch dein Peugeot 1500kg.
Vorher natürlich schon mal wiegen fahren...
Ich habe das hinter mir, guggst du hier:
http://www.tango-forum.info/wbboard/thre...id=19&styleid=1
Gruß Jo
__________________ [B]Der mit dem [I][COLOR=red]Tango[/COLOR] [/I] tanzte...[/B] [URL=http://www.tango-forum.info/wbboard/search.php?boardid=23]Zauberlink[/URL] - beantwortet 85% aller Fragen
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28.10.2005, 13:25 |
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Yamselist
Tangoianer
Dabei seit: April 2005
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Tango EZ: 2001
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Hallo Jo,
danke für den Tipp. Werde dann mal nächstes Jahr (wenn die Regelung auch den Herren Sachverständigen geläufig ist...) versuchen, meinen Peugeot auf 1500 kg Leergewicht zu bringen. Und neue Reifen für den Tango schaden sicher nicht (die sind nämlich deutlich älter als die 1.Zulassung des Tangos )
Viele Grüße
Der Yamselist
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28.10.2005, 20:08 |
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Hägar
Administrator
Dabei seit: November 2005
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Beiträge: 1403
Tango EZ: keinen mehr :(
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so, könnt mir das mal einer für Dummies erklären
Ich les in dem Amtsblatt was von 1:1,1 bei Anhängern, aber bei Wohnwagen 1:0,8. Wann ist jetzt was gültig?
Wenn die 1:1,1 Regelung greift habe ich alle Vorteile auf meiner Seite. ZugKfz ist eine Mondeo mit 1406kg Leergewicht -> mal 1,1 -> ca. 1550kg
Was muss ich jetzt alles machen, damit ich offiziell 100km/h fahren darf? Welche Pickerl oder ähnliches muss ich haben? Musss ich irgendwo vorstellig werden?
....
Fragen über Fragen.
Vielleicht kann mir einer ein wenig Licht ins dunkle bringen
Danke schonmal im voraus.
__________________ Grüße aus dem Südosten
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03.11.2005, 10:41 |
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Yamselist
Tangoianer
Dabei seit: April 2005
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Beiträge: 145
Tango EZ: 2001
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@ Hägar, der Schreckliche:
neu ist §1, Punkt 1 d)
Da steht, daß der Faktor 0.8 für Wohnwagen (siehe Punkt 1 b)) auf Faktor 1.0 angehoben wird, wenn der WoWa über eine Stabilisierungseinrichtung (=Anti-Schlinger) verfügt, was beim Tango ja der Fall ist.
Du hast damit das gleiche Problem wie ich, mein Auto (Leergewicht) ist leider immer noch leichter als das zul. GG des Tango (1500kg). Tipps dazu hat aber Jo schon gegeben...
Grüße
Der Yamselist (YZ450F)
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03.11.2005, 11:54 |
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jobelix
Super Moderator
Dabei seit: November 2002
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Tango EZ: Leider keinen mehr
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Der CIVD hat den Inhalt hier noch einmal verständlicher zusammengefasst:
http://www.civd.de/civd/presse/pressemitteilungen/247.php
Zitat:
Weniger Bürokratie, größerer Geltungsbereich
Tempo 100 für Caravan-Kombinationen seit 22. Oktober 2005 neu geregelt
Frankfurt, 28. Oktober 2005
Schneller als erwartet verabschiedete das Bundesverkehrsministerium eine Neuregelung der Tempo-100-Verordnung für Caravan-Kombinationen. Die „Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung“, so die offizielle Bezeichnung, ermöglicht in Zukunft deutlich mehr Caravan-Besitzern auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen Tempo 100 zu fahren. Die neue Verordnung ist seit 22. Oktober 2005 rechtskräftig und zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Der Caravaning Industrie Verband hat sich bereits seit Einführung der ersten Tempo-100-Regelung für Caravan-Kombinationen im Jahr 1998 für eine Ausweitung und Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens stark gemacht.
„Es freut uns sehr, dass die jahrelangen Bemühungen unserer Branche jetzt doch so zügig Früchte tragen,“ so Hans-Karl-Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes. „Mit dieser neuen Regelung werden in Zukunft rund 80 Prozent aller Caravan-Besitzer auf Autobahnen Tempo-100 fahren dürfen. Das wird sich sehr positiv auf den Verkehrsfluss auswirken, da diese Caravan-Kombinationen nun nicht mehr von LKW überholt werden müssen.“
Die wichtigsten Neuerungen zur bisher gültigen Tempo-100-Regelung sind der höhere Massenfaktor zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sowie das Aufheben der „Hochzeit“. Das bedeutet dass nun unter Beachtung einiger Kriterien ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug möglich ist. Darüber hinaus können Käufer eines neuen Caravans die Tempo-100-Plakette direkt bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle beantragen. Der bürokratische Aufwand für die Genehmigung einer Tempo-100-Plakette wird dadurch reduziert.
Die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung sieht im einzelnen folgende Regelungen vor:
Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht größer als 3,5 t sein.
Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
Die Reifen des Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) entsprechen.
Der Caravan muss hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.
Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Faktor 1,0). Zusätzlich muss:
der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom 1. Juli 2003 ausgestattet sein.
oder mit anderen technischen Einrichtungen, zu denen ein Gutachten (ABE oder Betriebserlaubnis) vorliegt, dass einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120 km/h bestätigt.
oder das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitäts-System für Anhängerbetrieb ausgestattet (TSP = Trailer-Stabilisierungs-Programm) ist, über das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Bereits auf dem Markt befindliche Caravans und Anhänger können nachgerüstet werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ) eine Bestätigung ausgestellt, mit welcher dann die Straßenverkehrsbehörde eine offizielle Bescheinigung und Tempo-100-Plakette aushändigt. Diese muss hinten am Caravan angebracht werden. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger und ist permanent mit den Kfz-Papieren mitzuführen .
So, dann bräuchten wir nur noch von ALKO die Zusicherung, dass die serienmäßige ALKO 2000 die ISO 11555-1 in der Fassung vom 1. Juli 2003 erfüllt.
Die Hompage von ALKO ist jedenfalls nicht auf den aktuellen Stand
http://www.alko.de/fahrzeugtechnik/caravan/tempo100.html
Gruß Jo
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06.11.2005, 22:36 |
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jobelix
Super Moderator
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Tango EZ: Leider keinen mehr
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Hallo zusammen,
ich habe eben mal bei AL-KO angefrufen.
Die beim Tango Serienmäßige AKS 2000 wurde nach der ISO 11555-1 geprüft und kann für eine 100 km/h-Zulassung eingesetzt werden.
Anhand der eingeprägten Prüfnummer kann das jeder TÜV-Prüfer nachschlagen.
Damit sind alle Voraussetzungen für eine Tempo 100 Zulassung beim Tango serienmäßig erfüllt.
Gruß Jo
__________________ [B]Der mit dem [I][COLOR=red]Tango[/COLOR] [/I] tanzte...[/B] [URL=http://www.tango-forum.info/wbboard/search.php?boardid=23]Zauberlink[/URL] - beantwortet 85% aller Fragen
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10.11.2005, 11:59 |
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Hägar
Administrator
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Tango EZ: keinen mehr :(
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N'Abend zusammen,
hier steht auch noch a bisserl was, aber leider nur die Hälfte
__________________ Grüße aus dem Südosten
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13.11.2005, 19:26 |
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Tangomichel
Chef-Tangoianer
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14.11.2005, 18:09 |
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jobelix
Super Moderator
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Tango EZ: Leider keinen mehr
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14.11.2005, 19:26 |
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Tangomichel
Chef-Tangoianer
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olla
Puh,Glück gehabt
__________________ Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert
Grüsse vom Michel
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14.11.2005, 21:00 |
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Die Tangobären
Einsteiger
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Beiträge: 17
Tango EZ: Juli 2000
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Tja, nun sind auch wir dabei, unser Gespann auf 100 km/h aufzurüsten und muss bei dieser Gelegenheit einfach mal Dampf ablassen was die "Kompetenz" und der "Service" der Herren bei TÜV und Dekra anbelangt.
Es fing harmlos damit an, dass unser Fahrzeug von 1490 kg Leergewicht auf ein Gewicht von mehr als 1500 kg eingetragen werden sollte, was nach dem Erfahrungsbericht von Jobelix (Deine Hinweise und Links haben enorm gehalten, Danke an dieser Stelle) kein Problem sein sollte.
Nachfolgend ein kurzer sinngemäßer Auszug von diversen Telefongesprächen( 2 verschiedene TÜV, 1* DEKRA):
TÜV/Dekra: Neues Leergewicht, warum ?
A: Weil Zubehör eingebaut und daher schwerer und ich das neue Leergewicht in Schein haben will !
TÜV/Dekra: Warum ?
A: Darum
- Verbunden mit neuem Sachbearbeiter; Gleiches Spiel aber eine neue Variante ausprobiert:
TÜVDekra: Warum ?
A: Weil Eintragung der 100 km/h Regelung
TÜV/Dekra: Es gibt keine neue Regelung.
A: Doch, vgl. Bundesgesetzblatt !
TÜV/Dekra: Ist noch nicht durch, da von der alten Regierung
A: Doch, Regelung gilt, da im Bundesgesetzblatt veröffentlicht !!
Dekra: Wir haben keine Waage und können daher die Nachwiegung nicht machen ?!?!?!
Nur noch TÜV: Unsere Waage geht nicht genau. Wie genau brauchen Sie denn das Gewicht ?
A: Grrrrrrrrrrr. Keine Ahnung, muss nur über 1500 kg sein.
Nach weiteren 10 Minuten ähnlich sinnlosem Gespräch konnte ich dann doch für den kommenden Tag einen Termin erhalten. Dort nochmals fast der identische Gesprächsablauf und erst nachdem ich den Ausdruck des Bundesgesetzblattes (hier vom Forum) vorgezeigt hatte, wurde dann doch die Wägung vorgenommen, sodass nun doch endlich 1520 KG eingetragen sind.
Fazit: Scheinbar ist vor Weihnachten so wenig los, dass man es sich leisten kann, Stundenlang nachzuforschen, warum der Kunde das will, was er will !!!
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22.12.2005, 17:57 |
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