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jobelix
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  Besondere Verkehrsregeln im europäischen AuslandAntwort mit Zitat Beitrag editieren/löschen Nach weiteren Beiträgen von jobelix suchen Diesen Beitrag einem Moderator melden        IP Adresse Zum Anfang der Seite springen

wer es noch nicht wusste...

Um Sie vor Fahrtantritt in Ihr nächstes Urlaubserlebnis noch einmal über die wichtigsten Verkehrsregeln im europäischen Ausland zu informieren, finden Sie hier einen kurzen Überblick (Quelle: Automobilclub von Deutschland – AvD):

Belgien :
- Parkverbot an Bordsteinen mit gelber Linie sowie auf Fahrbahnen mit Begrenzungslinien
- beim Abschleppen erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h auch auf Autobahnen (Abfahren an nächster Ausfahrt !)
- Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 60 km/h / Autobahn 90 km/h) vom 1.11. bis 31.03. d.J. mit besonderem Aufkleber am Heck erlaubt;
- Straßenbahnen haben Vorrang.

Bosnien-Herzegowina:
- Mitnahme eines Abschleppseils und eines Satzes Ersatzglühlampen ist vorgeschrieben.

Bulgarien:
- Reservesprit darf weder ein- noch ausgeführt werden

Dänemark:
- Meist sind Parkscheiben vorgeschrieben
- Kreisverkehr hat Vorfahrt
- weiße Dreiecke auf der Fahrbahn an Straßeneinmündungen bedeuten "Vorfahrt gewähren"
- auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden
- Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h / Autobahn 100 km/h) vom 1.11. bis 15.04. d.J. erlaubt
- bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservekraftstoff nicht erlaubt.

Estland:
- Lichtpflicht für Pkw/Motorrad
- bei Unfällen immer die Polizei benachrichtigen
- Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Schnellstraßen 90 km/h) vom 16.10. bis 15.04. d.J. erlaubt
- Einfuhr von Reservesprit bis 20 l zollfrei.

Finnland:
- Außerorts muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden
- Straßenbahn und Autobusse im Stadtverkehr haben immer Vorfahrt, auch beim Ausfahren an Haltestellen
- das Schild "Vorfahrt achten" ist gelb und hat einen roten Rand
- Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h / Autobahn 100 km/h, Spikes max. 1,2 mm vorstehend) vom 1.11. bis 31.03. d.J. erlaubt
- Winterreifenpflicht für Kfz bis 3,5 t zGG vom 1.12 bis Ende Februar (Profiltiefe min. 3 mm)
- Meldepflicht für Wildunfälle; bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt.

Frankreich:
- Parkverbot bei gelben Fahrstreifen am Fahrbahnrand
- Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern
- Straßenbahnen haben immer Vorfahrt
- der Kreisverkehr hat – falls nichts anderes ausgeschildert – Vorfahrt
- Abblendlicht ist bei Regen und Schneefällen vorgeschrieben
- im Tunnel gilt Lichtpflicht
- Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h / Autobahn 90 km/h) vom 4.11. bis 25.03. d.J. mit genormtem Spikesaufkleber am Heck (erhältlich an Tankstellen etc.) erlaubt
- Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz Platz nehmen
- Straßenbahnen haben Vorrang.

Griechenland:
- Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h / Autobahn 120 km/h) prinzipiell erlaubt, aber wegen der klimatischen Bedingungen nicht erforderlich
- gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten in Athen Parkverbot
- Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.

Großbritannien:
- Linksfahrgebot und Rechtsüberholen
- Verkehr auf Hauptstraßen hat in der Regel Vorfahrt
- Straßenmarkierungen sind zu beachten
- bei Scheinwerfern mit asymmetrischem Licht muss der entsprechende Sektor abgeklebt werden
- Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 96 km/h / Autobahn 112 km/h) erlaubt, aber Gefahr des Schadenersatzes
- gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot
- absolutes Halte- und Parkverbot rund um die Uhr bei zwei roten Linien (Red Routes/London) am Fahrbahnrand (Abschleppgefahr hoch)
- bei nur einer roten Linie ist das Halten zwischen 7 und 19 Uhr untersagt
- bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.

Irland:
- Linksfahrgebot und Rechtsüberholen
- Vorfahrt auf gleichrangigen Straßen und im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr
- Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz eines PKW mitfahren
- bei Scheinwerfern mit asymmetrischem Licht muss der entsprechende Sektor abgeklebt werden
- Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 96 km/h / Autobahn 112 km/h) erlaubt
- Parkverbot bei durchgehender doppelter Linie am Fahrbahnrand
- bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.

Italien:
- Parkverbot bei schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie in Landschaftsschutzgebieten
- Straßenbahnen haben immer Vorrang
- Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h / Autobahn 120 km/h) vom 15.11 – 15.03 d.J. erlaubt, Winterreifen oder Mitführen von Schneeketten ist im Aosta –Tal ab dem 15.10. d.J. (Ende je nach Witterung) Pflicht.
- Lichtpflicht für Motorräder und Mopeds tagsüber, für alle Kfz auf Außerortsstraßen (Bußgeld ab 33 Euro) sowie im Tunnel
- Behinderten - gehörlose und sehbehinderte Fußgänger sind insbesondere erkennbar an einem weiß-roten Stock - ist jederzeit durch Anhalten das Überqueren der Straße zu ermöglichen (Bußgeld: 65 EURO)
- privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten
- Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt
- Bei Fahren ohne Helm muss mit Beschlagnahme des Motorrads gerechnet werden.
- Ab dem 1. April 2004 ist das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfall oder Panne außerhalb von geschlossenen Ortschaften vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 138 Euro.

Jugoslawien:
- Schienenfahrzeuge, Linienbusse haben beim Einfädeln stets Vorrang
- gekennzeichnete Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn zum Ein- oder Ausstieg angehalten wird
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten.

Kroatien:
- Schulbusse dürfen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen nicht überholt werden
- Linienbusse haben Vorrang beim Einfädeln;
- Schienenfahrzeuge haben Vorrang
- es muss während des gesamten Überholvorganges geblinkt werden
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- ein Set Reservelampen ist mitzuführen
- Reservesprit darf weder ein- noch ausgeführt werden
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
- Licht auch tagsüber empfohlen.

Lettland:
- Lichtpflicht auch tagsüber
-Polizei muss bei Unfall verständigt werden
- Spikesreifen vom 1.12 – 1.05 d.J. erlaubt
- Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG vom 1.12. bis 1.3. d.J..

Lichtenstein:
- Halteverbot bei gelben Linien am Fahrbahnrand
- gelbe Kreuze mit gelben Verbindungslinien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot
- auf Bergstraßen muss erforderlichenfalls das abwärtsfahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten
- zollfrei dürfen 25 L Reservekraftstoff eingeführt werden

Litauen:
- bei Unfällen ist die Polizei zu verständigen
- Abblendlicht für PKW vom 1. bis 7.9. sowie vom 1.11 bis 1.3. d.J. auch tagsüber obligatorisch
- Spikesreifen vom 1.11. – 1.4. d.J. erlaubt
- zollfrei dürfen 20 L Reservekraftstoff eingeführt werden.

Luxemburg:
- Parkverbot an Randsteinen mit gelber Linie Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 60 km/h / Autobahn 90 km/h) vom 1.12. bis 31.03. d.J. erlaubt, wenn Aufkleber mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h am Heck angebracht ist
- Kinder unter 10 Jahren müssen auf dem Rücksitz Platz nehmen.
- Telefonieren mit dem Mobiltelefon ohne Freisprechanlage am Steuer ist seit 1.08.01 verboten
- Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.

Malta:
- Linksverkehr und Rechtsüberholen
- bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt.

Niederlande:
- Parkverbot an gelben Bordsteinkanten
- bei Rechts-vor-Links-Kreuzungen sind Mopeds, Mofas und Fahrräder nicht vorfahrtsberechtigt
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- Straßenbahnen haben Vorrang
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.

Norwegen:
- Straßenbahnen haben Vorfahrt
- Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein
- Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h / Autobahn 90 km/h) vom 1.11 – 7.04 d.J. (Südnorwegen) bzw. 16.10-30.04. d.J. (Nordland, Troms, Finmark) erlaubt
- bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt.

Österreich:
- das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben
- im eingeschränkten Halteverbot darf bis zu 10 min. gehalten werden
- gelbe Zick-Zack-Linien bedeuten Halte- und Parkverbot
- Parken in Kurzparkzonen (Achtung: nur Anfang und Ende werden mit Schild angezeigt) ist gebührenpflichtig
- Überholverbot innerhalb 80 m vor/nach Bahnübergängen
- an Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind
- auf Bergstraßen ist Post- und Linienbussen bei An- und Abfahrt von Haltestellen Vorrang einzuräumen
- Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen: 40 km/h
- Blaulichtgebühr von 36 €, wenn bei Unfall Polizei nur zu Beweissicherung gerufen wird und keine Personenverletzungen vorliegen
- unerlaubtes Parken auf Privatgrund kann mit Besitzstörungsklage und hoher Entschädigung geahndet werden
- Spikesreifen (max. 2 mm) (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h / Autobahn 100 km/h) nur Juni - September für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG und typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern, die den genormten Spikesaufkleber am Heck angebracht haben (bei OEAMTC erhältlich) nicht erlaubt.

Polen:
- Parken bei Dunkelheit nur mit Standlicht
- Überholen im Bereich von Kreuzungen ist verboten
- vom 1.11. bis zum 31.3. d.J. ist tagsüber mit Abblendlicht zu fahren
- bei Unfällen ist grundsätzlich die Polizei zu holen
- bei schweren Unfällen und Verursachung verkehrsgefährdender Situationen wird der Führerschein einbehalten
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- Bei Dunkelheit: Vorsicht mit langsamfahrenden, unzureichend beleuchteten Fahrzeugen (Pferdefuhrwerk, Traktor etc.)
- Reservekraftstoff darf bei Ein-/Ausreise verzollt werden
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
- Ausgeschilderte Parkverbotszeichen gelten auf Fahrbahn und Fußwegen (Ausnahme: besonders gekennzeichnete Parkbuchten vorhanden).

Portugal:
- rechts hat Vorfahrt, jedoch motorisierte Fahrzeuge immer vor Radfahrern und Fuhrwerken
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.

Rumänien:
- besondere Vorsicht ist bei der Durchfahrt von ländlichen Ortschaften geboten sowie bei Fahrten in der Dunkelheit, da immer mit unbeleuchteten Fuhrwerken zu rechnen ist
- Überholverbot auf Brücken
- bei Unfällen darf am Unfallort nichts verändert werden, es muss die Polizei verständigt werden.
- Kfz mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadenbestätigung wieder verlassen. Falls Schäden bei der Einreise vorhanden sind, ist die Bestätigung am Grenzübergang erforderlich
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- Reservekraftstoff darf weder ein- noch ausgeführt werden.

Schweden:
- Halteverbot bei durchgehender gelber Linie am Fahrbahnrand, eine gestrichelte gelbe Linie oder eine gelbe Zick-Zack-Linie am Fahrbahnrand bzw. das deutsche Schild "eingeschränktes Halteverbot" bedeuten Parkverbot
- In großen Städten gelten oft Sonderregelungen, die vor Ort geklärt werden müssen
- Straßenbahnen haben Vorfahrt
- Abblendlicht muss auch tagsüber bei Kfz und Motorrädern/Mopeds eingeschaltet sein
- Nebelschlussleuchten dürfen nicht eingeschaltet werden
- Spikesreifen vom 1.10 – 30.04 d.J. erlaubt
- bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt.

Russland:
- Anhalter dürfen von Ausländern nicht mitgenommen werden
- Überholverbot im Bereich von Kreuzungen und Bahnübergängen
- Fahrzeugen mit Blinklicht ist Überholen zu ermöglichen.

Schweiz:
- Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot
- gelbe Kreuze mit gelben Verbindungslinien am Fahrbahnrand zeigen ein Parkverbot an
- Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen von Kfz beträgt 40 km/h
- auf Bergstraßen muss erforderlichenfalls das abwärtsfahrende Kfz anhalten
- auf Rechts-vor-Links-Kreuzungen haben Schienenfahrzeuge Vorrang
- im Tunnel gilt Lichtpflicht
- Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit außerorts 80 km/h) 1.11. bis 30.4. d.J. mit Heckaufkleber "80 km/h" erlaubt, nicht jedoch auf Autobahnen und Autostraßen
- wenn Schneeketten angeordnet, dann auf allen Reifen erforderlich (Verstoß: ca. 70 €)
- zollfrei dürfen 25 L Reservekraftstoff eingeführt werden
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.

Slowakei:
- Parkverbot bei unterbrochenen Linien oder bei gelben durchgehenden Linien am Fahrbahnrand
- Zusatzbremsleuchten sind abzudecken oder außer Betrieb zu setzen
- abbiegende Straßenbahnen haben Vorrang
Bratislava:
- parken im Stadtzentrum nur auf den ausgewiesenen Plätzen und werktags von 7 bis 17 Uhr mit sog. Parkkarten, die bei Zeitungsständen und Postämtern käuflich zu erwerben sind
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- zollfrei dürfen 20 L Reservekraftstoff eingeführt werden
- vor Bahnübergängen max. 30 km/h erlaubt.

Slowenien:
- Abblendlicht muss auch tagsüber angeschaltet sein
- während des gesamten Überholvorgangs ist zu blinken
- Schul- und Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- oder Aussteigen halten
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- Winterreifenpflicht vom 15.11. bis 15.3. d.J.
- zollfrei dürfen 10 L Reservesprit eingeführt werden
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
- beim Abschleppen müssen Warndreiecke an der Front des schleppenden und am Heck des geschleppten Fahrzeugs angebracht sein.

Spanien:
- Parkscheine sind in fast allen größeren Städten erforderlich
- Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten bei einem Bußgeld zwischen 96 – 300 €, bei Verkehrsgefährdung ca. 600 €
- mitfahrende Hunde müssen angeschnallt werden
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
- Verbot von Radarwarngeräten
- seit 1.7.04 reflektierende Warnwest in PKW obligatorisch
- Verbot von Vorrichtungen, die den Fahrer Ablenken (z.B. Monitore)
- beim Tanken müssen Motor, Beleuchtung und elektrische/elektronische Geräte (Radio, Handy) ausgeschaltet sein
- nach hinten überstehende Ladungen (max. 10 %) müssen bei PKW mit rot-weiß schraffierter Warntafel (50cm x 50 cm) gekennzeichnet werden
- kann vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit nicht eingehalten werden Warnblinklicht einschalten.

Tschechien:
- Halteverbot bei durchgehenden und Parkverbot bei unterbrochenen gelben Streifen am Fahrbahnrand oder blauer Markierung auf der Fahrbahn
- Höchstgeschwindigkeit an Bahnübergängen beträgt 30 km/h; Anwendung von Radarwarngeräten, die polizeiliche Radargeräte außer Betrieb setzen oder beeinflussen, ist verboten
- Höchstgeschwindigkeit bei Schneeketten beträgt 50 km/h; Überholverbot auf und unmittelbar vor Fußgängerüberwegen
- zwischen 5-19 Uhr ist zwischen parkenden Kfz und der nächsten Straßenbahnschiene ein Abstand von 3,5 m einzuhalten
- Vorbeifahren an einem Autobus, an dem hinten eine Tafel mit der bildlichen Darstellung von Kindern angebracht ist, ist verboten
- im Winter (vom 28.10. bis 31.3. d.J.) Lichtpflicht für Pkw
- Fahranfänger werden durch folgendes Schild gekennzeichnet: ein rundes grünes Schild mit rot umrandeten weißen Dreieck in der Mitte, welches ein Z enthält
- seit dem 1.4.2002 soll die Ablehnung einer Alkoholatem- oder Blutuntersuchung 15.000 CKZ/rund 500 € kosten; Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- bei Unfall Polizei benachrichtigen ohne den Unfallort zu verändern (nur Sachschaden unter 20.000 CZK/rund 650 € Polizei nur bei ungeklärter Schuldfrage rufen)
- Warnblinkanlage einschalten bei Panne, drohender Gefahr, Verkehrsstau, unerwartete Geschwindigkeitsherabsetzung und ähnlichen Situationen
- zollfrei dürfen 10 L Reservekraftstoff eingeführt werden
- vor Bahnübergängen max. 30 km/h erlaubt.

Türkei:
- im Winter besteht bei Schneefall Schneeketten- und Bremskeilpflicht
- beim Überholen und vor Kurven ist grundsätzlich zu Hupen
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- zollfrei dürfen 25 L Reservekraftstoff eingeführt werden.

Ukraine:
- defensive Fahrweise empfehlenswert, da jederzeit mit Hindernissen auf der Fahrbahn gerechnet werden kann.

Ungarn:
- falschparkende Kfz dürfen durch Radklammern so lange blockiert werden, bis die fällige Geldbuße bezahlt ist
- Autofahrer mit gültigem Behindertenausweis im Auto dürfen alle gebührenpflichtigen Parkflächen kostenlos benutzen
- vor Bahnübergängen gilt innerorts 30 km/h und außerorts 40 km/h bei der Überquerung 5 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Lichtpflicht gilt außerhalb geschlossener Ortschaften auch tagsüber
- gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot (Abschleppgefahr ist hoch!)
- Überholverbot in Kurven, auf Kreuzungen und an Eisenbahnübergängen
- Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprechanlage erlaubt
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- Reservekraftstoff darf weder ein- noch ausgeführt werden
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
- Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitzen Platz nehmen.

Quelle: avd.de

Gruß Jo


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[B]Der mit dem [I][COLOR=red]Tango[/COLOR] [/I] tanzte...[/B]
[URL=http://www.tango-forum.info/wbboard/search.php?boardid=23]Zauberlink[/URL] - beantwortet 85% aller Fragen

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