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Hobby-Racer
Grünschnabel




Dabei seit: Juni 2007
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Beiträge: 4
  Auflastung auf 1500kgAntwort mit Zitat Beitrag editieren/löschen Nach weiteren Beiträgen von Hobby-Racer suchen Diesen Beitrag einem Moderator melden        IP Adresse Zum Anfang der Seite springen

Hallo,
kann mir einer vielleicht einer mit einer 1500kg Zulassung eine Kopie/Scan vom Brief per Mail zusenden.

Gruss Holger

02.07.2007, 21:16 Hobby-Racer ist offline   Profil von Hobby-Racer Füge Hobby-Racer deiner Freunde-Liste hinzu Email an Hobby-Racer senden
Angie
Tango-Geselle




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Tango EZ: 03.2000
wg. AuflastungAntwort mit Zitat Beitrag editieren/löschen Nach weiteren Beiträgen von Angie suchen Diesen Beitrag einem Moderator melden        IP Adresse Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

kanns auch ein Fax sein??

Ich habe von 1400 auf 1500 kg auflasten lassen. Im neuen Brief kann man aber nichts sehen welche Gesamtzulassung er hat.

Ich habe ein neues Typenschild und ein Schreiben (Begutachtung) vom Tüv. Ich kann dir ja alles faxen, leider habe ich keinen Scanner.

Grüsse

Angie

05.07.2007, 09:14 Angie ist offline   Profil von Angie Füge Angie deiner Freunde-Liste hinzu Email an Angie senden Homepage von Angie
Hobby-Racer
Grünschnabel




Dabei seit: Juni 2007
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Hallo Angie,

Thema hat sich gestern erledigt.
Aber danke für Dein Angebot.

Gruss Holger

05.07.2007, 18:19 Hobby-Racer ist offline   Profil von Hobby-Racer Füge Hobby-Racer deiner Freunde-Liste hinzu Email an Hobby-Racer senden
Vossi
Grünschnabel




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Tango EZ: 2002
  AuflastungAntwort mit Zitat Beitrag editieren/löschen Nach weiteren Beiträgen von Vossi suchen Diesen Beitrag einem Moderator melden        IP Adresse Zum Anfang der Seite springen

Hallo
Ich habe mir gerade einen tango zu gelegt.Da ich damit 2 Moppeds transportieren möchte interessieren mich die 1500 Kg.Bei mir steht unter 7.1 1500K und bei F.1 1400Kg.Kann mir nun jemand sagen ist er schon aufgelastet oder nicht? Für eine Info wäre ich sehr dankbar.
Gruß Voss

03.08.2007, 13:23 Vossi ist offline   Profil von Vossi Füge Vossi deiner Freunde-Liste hinzu Email an Vossi senden
Neuertangofan
Einsteiger



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Tango EZ: 03/2001, der 145 ste
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Hi,

mein Tango ist nachträglich aufgelastet worden auf 1500Kg. In beiden genannten Feldern stehen die 1500 drin. Schau aber doch mal auf das Fabrikschild im Flaschenkasten, dort sollte das zul. Gesamtgewicht (evtl. mit zusätzlichem neuen Aufkleber) vermerkt sein.
Viele Grüße
Kris

03.08.2007, 13:43 Neuertangofan ist offline   Profil von Neuertangofan Füge Neuertangofan deiner Freunde-Liste hinzu Email an Neuertangofan senden
robbyT5
Tango-Novize





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Tango EZ: 06/2000
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Hallo zusammen,

ich möchte mein Tango von 1.300 kg auf 1.500 kg auflasten.
Zur Zeit habe ich noch die gelben Kurzkennzeichen (bis 8.7.07). TüV ist jedoch für die Neuanmeldung vom Händler gemacht worden.
Weiterhin habe ich auch eine TÜV Bescheinigung zur 100 km/h-Zulassung bekommen und diese sind an das Gesamtgewicht von 1.300 kg gekoppelt.

Was ist nun wenn ich noch vor der Anmeldung zum TÜV fahre und ich die Auflastung auf 1.500 kg mache. Verfählt die 100 km/h Zulassung

Die Idee ist halt alles noch vor der Anmeldung zu machen, damit noch keine weiteren Zusatzkosten beim Strassenverkehrsamt aufkommen.

Habt Ihr eine Idee ? Und wer kann mir eine 1.500 kG Bescheinigung zu faxen (0521- 51 9150 7993)?

LG Rob


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07.08.2007, 09:58 robbyT5 ist offline   Profil von robbyT5 Füge robbyT5 deiner Freunde-Liste hinzu Email an robbyT5 senden Homepage von robbyT5
Vossi
Grünschnabel




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Tango EZ: 2002
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Hallo
Das Typenschild lautet auf 1300Kg.Ich war beim TÜV und dort wurde mir gesagt ich kann 1400Kg +100Kg von der Hinterachse meines Zugfahrzeugs rechnen was sich aber eigenartig anhört.Das ergibt dann die 1500Kg.Kann mir jemand mal eine Sachkundige Auskunft geben,da der ATU Mitarbeiter bei uns mir auch nichts genaues sagen kann.
mfg.Vossi

07.08.2007, 12:53 Vossi ist offline   Profil von Vossi Füge Vossi deiner Freunde-Liste hinzu Email an Vossi senden
rossi
Chef-Tangoianer



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Hi Vossi,
man kann die 1300kg des Tangos + 100kg Stützlast rechnen, wenn es das Zugfahrzeug ermöglicht.
Oder 1500kg +100kg usw.
Das hat aber nichts mit Auflastung von 1300kg auf 1400bzw 1500kg zu tun.
@Rob,
einen Schein mit 1500kg könnte ich faxen, wird aber kaum etwas bringen, da wohl eine Auflastungsbescheinigung nötig ist.
Tempo 100 sollte aber mE erhalten bleiben, da von den Vorraussetzungen egal, ob 1300 oder 1500kg.
Gruß
Rossi

07.08.2007, 13:12 rossi ist offline   Profil von rossi Füge rossi deiner Freunde-Liste hinzu Email an rossi senden
robbyT5
Tango-Novize





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Und woher bekomme ich diese Auflastbescheinigung ?


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07.08.2007, 14:27 robbyT5 ist offline   Profil von robbyT5 Füge robbyT5 deiner Freunde-Liste hinzu Email an robbyT5 senden Homepage von robbyT5
rossi
Chef-Tangoianer



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Vom Fahrzeughersteller,
beim Tango wohl ATU, Knaus, Alko.
Oder hier im Forum mal durchsuchen, wer schon aufgelastet hat und anschreiben, muss ja nicht jeder öfters hier nachschauen.
Sprich: lieber 3 mal freundlich fragen als viel Geld bei ATU lassen
Gruß
Rossi
ZB hier:http://www.tango-forum.info/wbboard/thre...=888&boardid=46
PSS: Richtig heißt es Unbedenklichkeitsbescheinigung

07.08.2007, 14:35 rossi ist offline   Profil von rossi Füge rossi deiner Freunde-Liste hinzu Email an rossi senden
Funtango
Grünschnabel



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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei Knaus am günstigsten. Kostet dort 118.- Euro incl. MwSt. (Stand: Januar 07)
Entweder per E-Mail über Knaus-Homepage oder direkt anrufen. Tel.: 06664-89301 Frau Müller

Da diese Bescheinigung für jede Fahrgestellnummer erstellt wird und der TÜV dies kontrolliert, bringt die Kopie eines anderen Tangos nicht viel.


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"Mein Motor macht immer noch große Fortschritte..."
Rudolf Diesel 1895

07.08.2007, 20:30 Funtango ist offline   Profil von Funtango Füge Funtango deiner Freunde-Liste hinzu Email an Funtango senden
Hobby-Racer
Grünschnabel




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Schaut doch mal auf die Achse (ich glaube unten links) ob da 1500kg eingeschlagen oder ein Schild ist.
Das sagt nämlich aus für wieviel die Achse/Fahrwerk ausgelegt ist.
Vielleicht reicht das bei einen netten TÜV-Prüfer aus.

07.08.2007, 21:08 Hobby-Racer ist offline   Profil von Hobby-Racer Füge Hobby-Racer deiner Freunde-Liste hinzu Email an Hobby-Racer senden
rossi
Chef-Tangoianer



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Zitat:
Original von Hobby-Racer
Schaut doch mal auf die Achse (ich glaube unten links) ob da 1500kg eingeschlagen oder ein Schild ist.
Vielleicht reicht das bei einen netten TÜV-Prüfer aus.


In Verbindung mit einem (Fremd)Unbedenklichkeitsbescheinigung sollte es bei jedem halbwegs vernünftigen Prüfer reichen.
Gruß
Rossi

08.08.2007, 00:46 rossi ist offline   Profil von rossi Füge rossi deiner Freunde-Liste hinzu Email an rossi senden
Funtango
Grünschnabel



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Dem Prüfer geht es um die Kombination von Fahrwerk (1500kg steht auf Typenschild von ALKO) und Aufbau (Knaus).
Bei einem Unfall könnte der Prüfer, der die Freigabe ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat, sehr schnell in Schwierigkeiten kommen.
118.- Euro sind der Ärger nicht wert.


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08.08.2007, 09:39 Funtango ist offline   Profil von Funtango Füge Funtango deiner Freunde-Liste hinzu Email an Funtango senden
ypse11
Hobby-Tangoianer



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Zitat:
Original von rossi
Tempo 100 sollte aber mE erhalten bleiben, da von den Vorraussetzungen egal, ob 1300 oder 1500kg.
Gruß
Rossi



nein, das ist nicht egal.
Bei 1500 Kg muss das Zugfahrzeug ein Leergewicht von mindestens 1500 Kg haben, damit es mit dem Tango 100Km/h fahren darf. Entsprechende technische Voraussetzungen des Tango wird dabei als gegeben vorausgesetzt.

Oder mit anderen Worten:

Wenn das Zugfahrtzeug ein Leergewicht von 1400Kg hat, darf es den Tango mit 1300 Kg mit 100Km/h ziehen. Den Tange nach der Auflastung auf 1500Km aber nicht mehr!

Gruß
Thomas

09.08.2007, 15:45 ypse11 ist offline   Profil von ypse11 Füge ypse11 deiner Freunde-Liste hinzu Email an ypse11 senden Homepage von ypse11
rossi
Chef-Tangoianer



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Hi Thomas,
richtig und falsch .
Falsch, da beim TÜV ja nur der Anhänger geprüft wird und nicht in Verbindung zu einem bestimmten Zugfahrzeug.
Richtig, da der Fahrzeugführer im Betrieb dafür Sorge zu tragen hat, daß diese Voraussetzung auch erfüllt ist.
Es fahren Anhänger mit Tempo 100-Aufkleber herum, bei denen der TÜV zwar richtig die Tempo 100 eingetragen hat, die aber dennoch nicht 100 fahren dürften, da sie zu leicht sind.
Gruß
Rossi
PS: brauchst deinen aber nicht überladen, nur weil ich 3-Tonnen ziehen darf

09.08.2007, 17:03 rossi ist offline   Profil von rossi Füge rossi deiner Freunde-Liste hinzu Email an rossi senden
Dorti11
Tango-Fürst




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Zitat:
Es fahren Anhänger mit Tempo 100-Aufkleber herum, bei denen der TÜV zwar richtig die Tempo 100 eingetragen hat, die aber dennoch nicht 100 fahren dürften, da sie zu leicht sind .


Hi rossi,

richtig und falsch

Falsch, da der Anhänger eigentlich nicht zu leicht sein kann.
Richtig, wenn es auf das Zugfahrzeug bezogen ist, was aber aus Deiner Formulierung nicht zu lesen ist.

Gruß
Uwe

P.S.: Auszug aus der Information der Dekra

Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei Kraftfahrzeugen mit Anhängern.

Mit Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sind die Vorschriften für die „100 km/h - Genehmigung“ neu gefasst worden. Die wichtigsten Änderungen sind die Aufhebung der festgeschriebenen Fahrzeugkombination und die Anhebung der Gewichtsfaktoren unter bestimmten technischen Voraussetzungen. Die bisher erteilten „100 km/h - Genehmigungen“ bleiben gültig.

Die Verordnung gilt weiterhin, wenn Anhänger mitgeführt werden, für:

Personenkraftwagen
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO
Dies wirkt sich im Wesentlichen wie folgt aus:

kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer
freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger
bei einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei vorliegen folgender technischer Voraussetzungen Anhänger mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden:

1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug (bzw. <= 1,0 x Leergewicht/Zugfahrzeug)

2. andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug

3. andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug

4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug

5. alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug

Weiterhin ist zu beachten:

das ziehende Fahrzeug muss einen automatischen Blockierverhinderer aufweisen
die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
an der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte
Tempo-100-Plakettte angebracht sein
die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie „L“ = 120 km/h entsprechen

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.

Quelle: DEKRA


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10.08.2007, 08:51 Dorti11 ist offline   Profil von Dorti11 Füge Dorti11 deiner Freunde-Liste hinzu Email an Dorti11 senden
Chris86
Grünschnabel




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Mitgliedsnr.: 1180
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Hi zusammen, habe jetzt auch endlcih einen Tango
Doch leider nur den mit 1300kg. Kann mir mal einer seinen Fahrzeugschein mit 1500kg als kopie zukommen lassen? Am besten noch mit 100er Zulassung.
Hätte vermutlich einen TÜV der es mir so einträgt
ChristophLesch@gmx.de
MFG

18.02.2011, 22:27 Chris86 ist offline   Profil von Chris86 Füge Chris86 deiner Freunde-Liste hinzu Email an Chris86 senden
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