Private Einfuhr von Waren nach Schweden | |
Bei unseren Reisevorbereitungen sind wir u.a. auch auf die Seite http://www.schweden.org/pages/haufige/waren.htm gestoßen. Und haben da so einige Überraschungen entdeckt, die in den landläufig vorhanden Reiseführern noch ganz anders stehen.
Komisch, man kann jetzt Alkohohl in schier unglaublichen Mengen einführen
- Milch, Käse, Butter und Eier scheinen gefährlicher zu sein...
Ab 1.1.2004 gilt:
PRIVATE EINFUHR VON WAREN NACH SCHWEDEN
Personen, die direkt aus einem anderen EU-Land einreisen oder in ein solches ausreisen, sind bei der Einreise nach und Ausreise aus Schweden mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Waren und Bestimmungen von allen Zollformalitäten befreit.
Führen Sie eine oder mehrere der unten aufgeführten meldepflichtigen Waren mit, melden Sie diese Waren direkt bei Einreise an der Zolldienststelle an.
1. ANMELDUNG VON WAREN MIT EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN
Folgende Waren sind bei Einfuhr anmeldepflichtig, soweit der Reisende nicht im Besitz einer gültigen Einfuhrgenehmigung ist oder die jeweiligen Einfuhrbedingungen nicht erfüllt sind:
A. Betäubungsmittel
B. Injektionsspritzen und Kanülen
C. Dopingmittel
D. Waffen und Munition
E. Springmesser, Springstilette, Schlagringe, Wurfsterne, Totschläger, Würgehölzer, Bleidorne, Morgensterne oder ähnliches
F. Hunde und Katzen – siehe hierzu auch die Kapitel "Haustiere, private Einfuhr von" unter "Häufige Fragen"
G. Wein, Bier und Spirituosen, die zu Handelszwecken oder von einer Person unter 20 Jahren eingeführt werden.
2. ANMELDUNG VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN UND TABAKWAREN
Folgende Arten von alkoholischen Getränken und Tabakwaren zum privaten Verbrauch sind bei der Einreise anzumelden, sofern sie nicht unter die Kategorie der steuerfreien Waren fallen:
Steuer-/zollfrei (aus EU-Ländern) ist ab 1. Januar 2004 die Einfuhr für folgende Waren und Mengen:
10 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%)
20 Liter Dessertwein (Alkoholgehalt über 15% jedoch unter 22%)
90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumweine (Alkoholgehalt über 3,5% jedoch unter 15%)
110 Liter Bier
800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
3. EINFUHR VON LEBENSMITTELN
Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Deutschland nach Schweden gelten folgende Regeln:
A. Fisch, Weichtiere und Krustentiere
Die Waren sollen für den Verbrauch im (eigenen) Haushalt bestimmt sein. Insgesamt dürfen nicht mehr als 15 kg eingeführt werden. Der Fisch muss gereinigt und ausgenommen sein.
B. Fleisch und Fleischprodukte
Fleisch und andrere Fleischprodukte dürfen zum persönlichen Verbrauch und bis zu 15 kg eingeführt werden.
C. Milch, Käse, Butter und Eier dürfen nur dann ausnahmsweise eingeführt werden, wenn sie zum persönlichen Gepäck des Reisenden gehören.
Stichproben
Grundsätzlich gilt für Waren, die in ein anderes EU-Land ein- oder aus einem solchen ausgeführt werden, freie Beweglichkeit. Die schwedischen Zollbehörden sind jedoch laut Gesetz befugt, Stichproben durchzuführen, um ihrer Kontrollpflicht nachzukommen und zu gewährleisten, dass Waren nicht unrechtmässig oder unversteuert ein- oder ausgeführt werden.
Gruß Jo
__________________ [B]Der mit dem [I][COLOR=red]Tango[/COLOR] [/I] tanzte...[/B] [URL=http://www.tango-forum.info/wbboard/search.php?boardid=23]Zauberlink[/URL] - beantwortet 85% aller Fragen
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