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Gast
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die aussage des dcc stimmt doch. "sofern sie dafür gebaut sind" - sind die heizungen für ww leider nach truma-aussage aber nicht.
weitere infos in den katalogen von reimo etc.
genaue vorschrift suche ich noch raus
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18.01.2003, 21:50 |
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Hunter
Chef-Tangoianer
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Tango EZ: 02/2002, 1500 Kg zGG, 898
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Ich habe heute versucht zu diesem Thema weiterzukommen.
Der angesprochene Trumaservice ist nicht Truma. Nur damit da keine Verwechslungen auftreten.
Auf den Seiten von Truma findet man folgende Aussage:
Trumatic C 3402 und C 6002
für Wärme und Warmwasser im Reisemobil, Caravan und auf dem Boot
§ platzsparender, verdeckter Einbau
kombinierte Verbrennungsluft- und Abgasführung (wahlweise seitlich oder über das Dach)
§ zwei Leistungsgrößen: 3400 W oder 6000 W
§ gebläseunterstützter Gasbrenner für sichere Funktion, auch während der Fahrt oder bei extremen Windverhältnissen
...
Kein Hinweis darauf das es nur für Reisemobile gilt. Jetzt kann man natürlich sagen: Bei den S-Typen steht es aber nicht dabei. Stimmt.
Auch im Forum vom Campin Channel ist dies gerade ein Thema . Die kommen aber bisher auch nicht weiter.
Ich habe heute zu diesem Thema an Truma, CCC, CARAVAN und Dometic eine Anfrage per mail geschickt.
Zitat: Gasbetrieb des Kühlschranks und der Heizung während der Fahrt erlaubt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt immer wieder unterschiedliche Aussagen, ob es generell erlaubt ist im Caravan den Kühlschrank und die Heizung während der Fahrt mit Gas zu betreiben.
Könnten Sie mir bitte eine rechtlich abgesicherte Auskunft geben? Wenn möglich bitte mit Angabe aufgrund welcher Verordnung/Gesetz es erlaubt oder verboten ist.
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
Thomas Sutor
Bin mal gespannt ob und was da als Antwort kommt.
__________________ Gruss Thomas >>>----------->
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19.01.2003, 21:04 |
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Gast
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dass es so rum geht ist ja klar - nur hat unser tango eben nicht diese heizung, sondern die s 3002.
die heizung für womo´s ist teurer, klar dass die kein hersteller serinemässig einbaut.
warten wirs ab.
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19.01.2003, 21:14 |
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Alter Räuber
Super Moderator
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Beiträge: 1597
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Wobei es ja völlig Wurst ist was für ne Heizung verbaut ist, wenn wärend der Fahrt die Flasche nicht angeschlossen sein darf!
__________________ Freundliche Grüße
Hubert
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19.01.2003, 21:54 |
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Hunter
Chef-Tangoianer
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Ich habe heute die erste, noch nicht ganz befriedigende Antwort von Truma erhalten.
Zitat: ...Die Geräte E-Heizung,C-Heizung und S-3002K haben eine Straßenzulasung und können wehrend der Fahrt betrieben werden.
Zu Ihrem Kühlschrank kann ich Ihnen keine Angaben machen...
Die Anfrage war ja konkret auf das Thema Caravan bezogen, leider die Antwort nicht. Ich habe nochmals, konkret auf unsere Heizung bezogen, nachgefragt.
Von dieser Seite auf jeden Fall kein Hinweis auf Zitat: Verbindung Gasflasche Gasversorgung ist wärend der Fahrt zu trennen
__________________ Gruss Thomas >>>----------->
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20.01.2003, 18:53 |
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jobelix
Super Moderator
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Tango EZ: Leider keinen mehr
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...und sie wissen nicht, was sie tun
Da hätte ich von Truma doch eine klarere Antwort erwartet.
Gruß Jo
__________________ [B]Der mit dem [I][COLOR=red]Tango[/COLOR] [/I] tanzte...[/B] [URL=http://www.tango-forum.info/wbboard/search.php?boardid=23]Zauberlink[/URL] - beantwortet 85% aller Fragen
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20.01.2003, 20:36 |
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Sauerlaender
Chef-Tangoianer
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Tango EZ: Verkauft 2012
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Ich hatte eine Anfrage an den RW-TÜV gemacht, ebenfalls eine (positive) Aussage ... zum Wohnmobil
Ich werde mal nachhaken,
Martin
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20.01.2003, 22:40 |
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Hunter
Chef-Tangoianer
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Auf folgende NachfassmailZitat: ...
Ich habe in meinem Caravan eine S3002P. Wenn ich Sie richtig verstehe darf sie nicht währen der Fahrt betrieben werden? Worin liegt denn der Unterschied zur 3002K?
In den Prospekten steht immer bei der S3002K: Für Kraftfahrzeuge zugelassen.
Für mich bedeutete das immer, dass sie für Reisemobile zugelassen ist. Ist denn auch ein Caravan ein Kraftfahrzeug?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir hierzu nochmals eine Antwort geben könnten.
Die konkrete Frage lautet: Darf ich eine S3002P mit Kaminverlängerung und Kaminaufsatz in einem Wohnwagen währen der Fahrt betreiben? In der Praxis funktioniert das.
...
an Truma bekam ich gerade folgende AntwortZitat: ...Für Reisemobile braucht man eine Extra Zugelassene Heizung (z.B. S-3002 K).
Sie können Ihre Heizung wehrend der Fahrt betreiben, aber wir empfehlen es nicht.
Den wenn irgend ein Schaden auftritt, können Sie wehrend der Fahrt nicht Eingreifen.
Es kann auch bei einem Schaden dazu führen das der Versicherungsschutz erlischt.
....
Mit freundlichen Grüßen
Truma Gerätetechnik GmbH & Co
xxx
Kundendienst
Also eindeutig erlaubt, aber die Versicherung kann im Schadensfall versuchen auf Fahrlässigkeit zu plädieren. Das muss jeder mit seinem Gewissen ausmachen, ob er das Risiko eingeht.
__________________ Gruss Thomas >>>----------->
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21.01.2003, 09:38 |
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Hunter
Chef-Tangoianer
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Auch Dometic hat geantwortetZitat: ...da außer in Frankreich kein Verbot des Gasbetriebs während der Fahrt dokumentiert ist und alles was nicht verboten ist, erlaubt ist, darf in allen anderen europäischen Ländern sowohl der Kühlschrank als auch die Heizung etc. betrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Gassachkundiger nach DVGW
Dometic GmbH
In der Steinwiese 16
57074 Siegen
Ich habe direkt hinterhertelefoniert und bekam die Auskunft, das der freundliche Herr selbst Schulungen zu dem Tema abhält und immer wieder Unsicherheiten bei seinen Teilnehmern (Sachverständige, Händler etc.) feststellt. Seine o.g. Aussage gilt eindeutig für Wohnwagen.
Dometic empfiehlt sogar den Kühlschrank während der Fahrt mit Gas zu betreiben. Die Öffnungen seien so konzipiert, dass keine besonderen Vorkehrungen (Winterabdeckungen) montiert werden müssen, um die Funktion während der Fahrt zu gewährleisten! Die 12V Funktion ist dafür gedacht die vorhandene Kühlung zu erhalten, aber nicht um den Kühlschrank anzuheizen/kühlen.
Das einzige Risiko was er sieht, ist das die Flamme eventuell doch mal ausgeht und der Kühlschrank dann nicht mehr kühlt.
__________________ Gruss Thomas >>>----------->
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21.01.2003, 09:46 |
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jobelix
Super Moderator
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Tango EZ: Leider keinen mehr
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Super Thomas,
und danke für die Recherche.
Die letzte (glaubwürdige) Antwort hatte ich auch so im Hinterkopf- siehe früheres Posting.
Gruß Jo
__________________ [B]Der mit dem [I][COLOR=red]Tango[/COLOR] [/I] tanzte...[/B] [URL=http://www.tango-forum.info/wbboard/search.php?boardid=23]Zauberlink[/URL] - beantwortet 85% aller Fragen
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21.01.2003, 10:02 |
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Alter Räuber
Super Moderator
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Hallo Thomas, herzlichen Dank für Deine Mühe, leider birngt uns das immer noch nicht wirklich weiter.
Denn die Herren der einzelnen Zünfte, TÜV, Truma etc gehen von ihren Aussagen nicht ab. Und das Thema ob nun Heizung oder Kühlschrank ist ja nicht die Frage, wenn man die Gasflasche nach deren Aussage nicht angeschlossen haben darf.
Thomas, Dein Einverständnis vorausgesetzt, (wenn nicht, kann ich es löschen, habe da Mod. Rechte!) habe ich den Beitrag von Dometic den Herren von Truma und nochmal zur Diskusion gestellt.
In was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich, wenn es nicht möglich ist, den § und das Gesetz in dem eine eindeutige, unmißverständliche Regelung festgeschrieben ist, zu benennen. Denn der liebe Polizist der mich strafen will, braucht eine Gesetzesgrundlage und derRichter, der mich verurteilt nach meinem Einspruch braucht so was auch! Warum bekomme ich so was nicht??????????
Alle mir bekannten und entscheidenden Stellen wurden befragt. 10 Fragen 10 verschiedene Antworten! Toll!!!
__________________ Freundliche Grüße
Hubert
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21.01.2003, 11:50 |
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Hunter
Chef-Tangoianer
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Hai Hubert, ist ok. Ich habe extra auch immer den konkreten Namen und Telefonnummer aus den mail gelöscht, dürfte kein Problem sein.
Mittlerweile ist zu dem Thema die nächste Antwort, diesmal von CCC eingegangen:Zitat: ...massgebend für alle Aussagen rund ums Gas ist das Arbeitsblatt G 607 des DVGW. Hier steht nirgends, dass der Betrieb der Geräte verboten ist. Es wäre auch wenig sinnvoll, wenn dies verboten wäre, denn andere Fahrzeuge wie Caravans sind oft auf den Gasbetrieb angewiesen (Heizung, Kühlung, Antrieb).
Zugegeben, die Installation in Caravans ist nicht immer perfekt, so dass der Fahrtwind die Flamme ausblasen kann. Dann muss aber die Zündsicherung reagieren.
...
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Camping, Cars & Caravans
c/o Dolde Medien
Postwiesenstraße 5A
70327 Stuttgart
__________________ Gruss Thomas >>>----------->
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21.01.2003, 12:53 |
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Alter Räuber
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Unser Thomas, super....
Jetzt muß nur noch das Amtsblatt G607 her und dann wird das mitgeführt und dem TÜVler und dem Polizisten unter die Nase gehalten..
Doch mal ganz im Ernst, was soll das ganze Gewäsch von Truma und TÜV etc, wenn dem nicht so ist???
Soll das heißen daß die Leute die über unser Schicksal urteilen keine Ahnung haben, wovon sie reden???
Ich glaub ich wandere aus, da weiß ich wenigstens daß keiner weiß wovon er redet! Ich bin sauer
Nur nochmal, mein Einwurf, keiner sagte je daß der Betrieb der Geräte verboten ist, sondern daß die Flasche nicht angschlossen sein darf! Und hier liegt wahrscheinlich der Hund im Dreck!
__________________ Freundliche Grüße
Hubert
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21.01.2003, 14:01 |
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Gast
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mal ganz im ernst - sind wir eigentlich in uganda?
jeder sch...dreck wird in deutschland reglementiert, sogar, und das ist kein witz, die krümmung der bananen.
kennt sich jemand mit eu-recht aus? eu richt bricht deutsches recht, vielleicht kommen wir damit weiter.
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21.01.2003, 14:08 |
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Alter Räuber
Super Moderator
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........ehrlich, stimmt das???
Müssen wir jetzt noch einen EU Beauftragten in Sachen CP Gas nach Brüssel schicken?
__________________ Freundliche Grüße
Hubert
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21.01.2003, 14:21 |
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Gast
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stimmt wirklich - gibt es auch für gurken!
die eu-geschichte stimmt auch, kenne ich von druckluftbehältern - aber eigentlch sollte doch wohl truma hiervon ahnung haben - die müssen ja auch ihre geräte nach einer nicht klaren vorschrift bauen....
ich glaub, ich kauf mir einen elektrischen heizlüfter, da kann man ja angst bekommen!
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21.01.2003, 14:24 |
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jobelix
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Tango EZ: Leider keinen mehr
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@all
Mir reicht das so, was Thomas raus bekommen hat.
Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Punkt.
Ich glaube ehr, dass hier der anhaltende Polizist in der Beweispflicht ist. Der muss, um mir etwas abzuknöpfen mir erstmal sagen wofür
Was mich er interessieren würde ist, in welchen Ländern es definitiv verboten ist. Nur Frankreich ?
Wäre toll wenn wir da jemand Kontakte hätte und es einstellen könnte.
Gruß Jo
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21.01.2003, 14:35 |
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Sauerlaender
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Tango EZ: Verkauft 2012
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Hallo Thomas + vielen Dank für Deine Nachforschungen. Ich hab's ja gewußt und werde weiterhin zum Vorzeltaufbau gut gekühltes Bier zur Verfügung haben - das beruhigt mich ungemein! Wie ich bereits schrieb, ist mir auch noch nie der Kühlschrank während der Fahrt ausgegangen - weder im Tango noch im Tabbert!
Das Verbot bezieht sich meines Wissens nur auf Frankreich - schade - eines unserer bevorzugten Urlaubsländer.
Viele coole Grüße,
Martin
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21.01.2003, 21:08 |
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Hunter
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22.01.2003, 21:48 |
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jobelix
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Tango EZ: Leider keinen mehr
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herrje, diese Normen und was sie laut Gesetz bedeuten (könnten).
Das ist nicht mein Planet
Gruß Jo
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22.01.2003, 21:55 |
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