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Gast
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  gasbetrieb während der fahrt!Antwort mit Zitat Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden        IP Adresse Zum Anfang der Seite springen

stammt vom alten räuber:
Im Wohnwagen dürfen sie keine Gasgeräte verwenden während der Fahrt. Die Flasche muß vom Flaschendruckminderer getrennt werden.
Angeschlossene Flaschen im Kasten wird teuer!

In Wohnmobilen gilt dies nicht. Sie dürfen hier während der Fahrt ihre Gasheizung verwenden.

Mit freundlichem Gruß
trumaservice

__________________
http://www.trumaservice.de



vielen dank hubert - denke es ist aber besser, hier ein neues thema aufzumachen, da sehr wichtig.

also sind wir ww-fahrer doch camper zweiter klasse!

14.01.2003, 12:07  
Alter Räuber
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....na das mit der 2. und 3. Klasse ist doch schon lange so, wobei Tangos wahrscheinlich noch ne 4. Klasse darstellen. Aber genau darum fahren wir einen und wir sind Stolz!


__________________
Freundliche Grüße

Hubert

14.01.2003, 12:13 Alter Räuber ist offline   Profil von Alter Räuber Füge Alter Räuber deiner Freunde-Liste hinzu Email an Alter Räuber senden
Alter Räuber
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So, das amtliche Endergebnis in Sachen Gas und Anschluß wärend der Fahrt:

Der TÜV Südwest hat mir heute telefonisch erklärt:
Zunächst einmal stimmt das mit dem vorangesagten!
Verbindung Gasflasche Gasversorgung ist wärend der Fahrt zu trennen!
Die Begründung liege an den Herstellern die die Ventilköpfe nicht ausreichend oder gar nicht prüfen würden. Und in der Vergangenheit seien mehrere Vorfälle mit abgerissenen und beschädigten flexiblen, also Schlauchverbindungen passiert. Daher wurde dies Vorschrift erlassen. Zuwiederhandlungen können tatsächlich mit Geldstrafen und Punkten geandet werden.
Eine logische Bewertung vermochte der sehr freundliche Herr aber mangels nachvollziehbarer Gründe auch nicht abgeben. Ist halt so!
Wie vieles im Leben schwer zu verstehen.


__________________
Freundliche Grüße

Hubert

15.01.2003, 17:20 Alter Räuber ist offline   Profil von Alter Räuber Füge Alter Räuber deiner Freunde-Liste hinzu Email an Alter Räuber senden
Gast
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im neuesten "caravan" - magazin ist ein recht ausführlicher beitrag über das gesamte gas-thema.
(nein, ich bekomme keine provision, nein, ich habe dort auch keine beteiligung, nein, ich kenne da keinen menschen...)

15.01.2003, 20:15  
jobelix
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Also mein als ich kurz vorm Herbsturlaub beim Truma Service meine Heizung reparieren lassen wollte, habe ich den Mann auch auf das Thema angesprochen, da die Sicherung der Angängerkupplung unterdimensieniert war und ständig durchbrannte.
Er meinte, dass es Deutschland erlaubt sei den Kühlschrank wärend der Fahrt mit Gas zu betreiben.
In Frankreich sei es allerdings z.B. verboten....


Wat is nu richtig ?

Gruß Jo


__________________
[B]Der mit dem [I][COLOR=red]Tango[/COLOR] [/I] tanzte...[/B]
[URL=http://www.tango-forum.info/wbboard/search.php?boardid=23]Zauberlink[/URL] - beantwortet 85% aller Fragen

15.01.2003, 20:34 jobelix ist offline   Profil von jobelix Füge jobelix deiner Freunde-Liste hinzu Email an jobelix senden Homepage von jobelix
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das von dem herrn von truma sicher nicht - gilt nur für womos, haben eine andere truma-heizung!

18.01.2003, 19:20  
Alter Räuber
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Macht ja eigentlich keinen Sinn, den Kühlschrank bei der Fahrt auf Gas laufen zu lassen, denn erstens wird die Flamme mit an Sicherheit grenzender Sicherheit ausgeblasen und zweitens hat man ja genügend Strom von ZF.


__________________
Freundliche Grüße

Hubert

18.01.2003, 19:23 Alter Räuber ist offline   Profil von Alter Räuber Füge Alter Räuber deiner Freunde-Liste hinzu Email an Alter Räuber senden
Sauerlaender
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Hallo Hubert!
Es macht sehr wohl Sinn, denn erstens ist uns die Flamme sowohl im Tabbert als auch im Tango noch nie (!)ausgegangen und zweitens habe ich eine 7pol. Steckdose am ZF - ohne Stromversorgung für den Anhänger. Und die werde ich auch nicht ändern, da ich meinen Lastenanhänger-Oldie (Bj 63 mit 7 pol. Stecker) wesentlich häufiger gebrauche als den Tango. Und einen dritten Grund lege ich noch drauf: Der Kühlschrank kühlt kühler, wenn er über Gas läuft, deutlich kühler sogar!
Somit 3:2 für mich, Hubert !
Grüße,
Martin

18.01.2003, 20:13 Sauerlaender ist offline   Profil von Sauerlaender Füge Sauerlaender deiner Freunde-Liste hinzu Email an Sauerlaender senden
Hunter
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Hai Leute,

ich habe mir heute auch die neue CARAVAN gekauft. Zu diesem speziellen Thema werden dort Aussagen gemacht.

Zitat aus der CARAVAN 2/2003, Seite 74 unter der Überschrift „Verbraucher-Schutz, Sicherheit und Praxis mit Flüssiggas“ von Heiz Schmidt, er ist Sachverständiger und Gutachter und Mitglied im Arbeitskreis Sachverständige AKSV im BWVS und leitet Fachschulungen für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten:

„...Übrigens: Der Kühlschrank darf auch während der Fahrt mit Gas betrieben werden. Nur bei den etwas älteren Modellen wird sicherlich die Flamme durch den Luftdruck ausgeblasen, sodass dann die Zündsicherung die Gaszufuhr absperrt....“ und etwas später: „...Auch die zugelassenen Heizgeräte dürfen während der Fahrt betrieben werden. Ob allerdings z.B. die Trumatic-S-Heizung während der Fahrt weiterhin funktioniert, ist genauso einzuschätzen wie bei einem Kühlschrank....“

Es wird an dieser Stelle keine Unterscheidung zwischen Caravan und Reisemobil gemacht, an anderen Stellen des Artikels aber schon.

Ich habe daraufhin heute bei einem Caravanhändler mit Werkstatt nachgefragt und bekam auch dort die Auskunft: Es ist erlaubt sowohl den Kühlschrank wie auch die Heizung dürfen auch in einem Caravan während der Fahrt betrieben werden.

Merkwürdig finde ich die völlig konträren Aussagen von Truma und vom TÜV. Hatte da ein Mitarbeiter keine Ahnung und dachte: Sag mal das ist verboten, sicher ist sicher?

Ich denke das Betreiben des Kühlschranks während der Fahrt kann u.U. schon sinnvoll sein. Die Kühlleistung ist dann deutlich höher als bei 12V Betrieb.

Der Heizungsbetrieb während der Fahrt ist u.U. praktisch, da der WW bei Ankunft schon warm ist, so kann z.B. das Kind direkt ins Bett. Ich mache das öfters wenn ich wieder spät am Abend irgendwo ankomme.

Über die Lösung der technischen Probleme damit alles funktioniert, haben wir ja an anderer Stelle schon geschrieben.


__________________
Gruss Thomas
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18.01.2003, 20:22 Hunter ist offline   Profil von Hunter Füge Hunter deiner Freunde-Liste hinzu Email an Hunter senden
Sauerlaender
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Danke Hunter, endlich stärkt mir mal jemand den Rücken!

Zitat:
Heiz Schmidt
... ist übrigens ein treffender Name Ich denke auch, dass die TÜV-Onkels auf Nummer Sicher gehen und den Gasbetrieb während der Fahrt vorsichtshalber verbieten.
Danke Danke,
Martin

18.01.2003, 20:25 Sauerlaender ist offline   Profil von Sauerlaender Füge Sauerlaender deiner Freunde-Liste hinzu Email an Sauerlaender senden
Alter Räuber
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Hallo Thomas,

ist ja nicht das einzige wo die rechte nicht weiß was die linke macht. Also ich glaube den beiden Herren vom TÜV Süddeutschland (Name ist neu) und auch die Aussage von Truma. Ich werde, da ich leider heute die Zeitschrift nicht bekommen habe, Deinen Artikel mit Deiner Zustimmung mal dem Truma Mann zeigen und ihn noch mal befragen. Außerdem müßte es dazu ja eine Gesetzeslage geben und die werd ich dann mal raussuchen.


__________________
Freundliche Grüße

Hubert

18.01.2003, 20:30 Alter Räuber ist offline   Profil von Alter Räuber Füge Alter Räuber deiner Freunde-Liste hinzu Email an Alter Räuber senden
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verstehe ich nicht.
wenn es verboten ist, ist es verboten - und damit auch entfall des vs-schutzes.
wer es dennoch machen möchte - jeder wie er will, aber es ändert nichts an der rechtslage und jeder muss sich darüber im klaren sein, was es im schadensfall bedeutet - dann ist es auch ok.

hier geht es doch nicht um unterstützung, oder nicht, sondern um klare fakten - ist sicher auch wichtig bei diesem thema - und das sage ich, der sonst den blödsinn liebt...

18.01.2003, 20:34  
Alter Räuber
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....jawoll ja, und wenn die Fuhre in den Himmel fliegt, möchte ich nicht hinterher fahren.


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Freundliche Grüße

Hubert

18.01.2003, 20:37 Alter Räuber ist offline   Profil von Alter Räuber Füge Alter Räuber deiner Freunde-Liste hinzu Email an Alter Räuber senden
Hunter
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Das sehe ich auch so. Irgendwo muss es ja geregelt sein (wir leben schliesslich in D ).

Mein Stand dazu war bis jetzt: Es ist nirgendwo verboten, also ist es erlaubt.

Es wäre prima, wenn mal jemand herausbekommen könnte wo/ob das geregelt ist. Denn dann gibt es keine Diskussionen/Spekulationen oder Falschaussagen mehr.


__________________
Gruss Thomas
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18.01.2003, 20:47 Hunter ist offline   Profil von Hunter Füge Hunter deiner Freunde-Liste hinzu Email an Hunter senden
Sauerlaender
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Warum sollte die Fuhre unterwegs in die Luft fliegen und was macht das für einen Unterschied beim Crash (Flasche offen oder zu ). Keine Ahnung, lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Grüße,
Martin
P.S.: Rein gefühlsmäßig hätte ich vor ein paar Jahren auch darauf gewettet, dass der Gasbetrieb während der Fahrt verboten sei...

18.01.2003, 20:47 Sauerlaender ist offline   Profil von Sauerlaender Füge Sauerlaender deiner Freunde-Liste hinzu Email an Sauerlaender senden
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versuchen wir es bis zur endgültigen klärung mal mit logik:
warum sollte truma zwei unterschiedliche baureihen herstellen für den gleichen zweck? eben weil es im einen fall während der fahrt funktionieren muss, im anderen fall nicht.

18.01.2003, 20:50  
Alter Räuber
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......stimmt, denn ein Wohnmobil kriegt man nie und nimmer mit der Motorheizung warm. In jedem modernen Diesel ist wegen der zu geringen abwärme ein Zuheizer eingebaut, wie aber soll man das im Mobil machen? Dort ist eben die Heizung (Gas) unerläßlich und wenn eh schon ein Hahn offen ist, dann kommt`s auf den Kühlschrank auch nicht mehr an.

Ich meine wir können da ja auch warten, bis irgend einer von uns mal in ne Kontrolle kommt und uns dann die Höhe des Busgeldes sagen kann!


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Freundliche Grüße

Hubert

18.01.2003, 20:52 Alter Räuber ist offline   Profil von Alter Räuber Füge Alter Räuber deiner Freunde-Liste hinzu Email an Alter Räuber senden
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@martin
der unterschied ist schon gewaltig:
gashahn offen:

alle gasleitungen sind befüllt und dadurch ein grösseres risiko. das abstellen der heizung bei offenem gaszufluss regelt die zündsicherung - wenn die nicht funktioniert gute nacht.
ist nicht vor 14 tagen ein ww in die luft geflogen?

gashahn zu:

mechanische verriegelung des gasaustritss aus der flasche. die gasflasche ist ein druckbehälter im sinne der druckbehälterverordnung und muss turnusmässig geprüft werden, wird nach einer bestimmten zeit ganz aus dem verkehr gezogen und wird nach genauen vorschriften hergstellt.

mir ist es wohler bei geschlossenem gashahn - abschrauben tue ich den regler aber bis heute nicht.

18.01.2003, 20:56  
Hunter
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Da könnte es aber auch noch ganz andere Gründe geben (andere Bauform weil anderer Einbauort etc.).

@nikolaus
Kannst Du uns denn nicht sagen wo es steht das es verboten ist?


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Ich weiß nicht wo der Unterschied zwischen WoWa und WoMo liegt. Beim Crash werden sich beide ähnlich verhalten, mit der Ausnahme, dass der WoWa räumlich von der Besatzung getrennt ist. Zusatzheizungen beim Diesel-PKW laufen meines Wissens nicht mit Gas sondern Diesel, moderne WoMo haben eine Diesel-Standheizung.
Lt. Informationsheft "Sicherheit in Freizeitfahrzeugen" vom Deutschen Camping-Club DCC:
Heiz- und Kühlgeräte dürfen wärend der Fahrt betrieben werden, sofern sie für diesen Verwendungszweck gebaut sind.

Ich habe weder in der Bedienungsanleitung vom Tango, noch vom Kühlschrank oder Heizung etwas Gegenteiliges finden können.
Grüße,
Martin

18.01.2003, 21:45 Sauerlaender ist offline   Profil von Sauerlaender Füge Sauerlaender deiner Freunde-Liste hinzu Email an Sauerlaender senden
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