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motoclub
Chef-Tangoianer
Dabei seit: September 2011
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Tango EZ: Juli 2002
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100er Zulassung - wie geht das, wenn die Gewichte nicht passen? | |
Moin zusammen,
ich hatte bislang immer Fahrzeuge, deren Leergewicht lt. Papiere immer größer war als die 1.500kg, die mein aufgelasteter Tango als zul. Gesamtgewicht in den Papieren stehen hat.
Nun haben wir uns entschieden, einen Mercedes B 200d anzuschaffen, Bj. 2017. Das Auto passt für uns richtig gut, aber: Das Leergewicht liegt bei 1.485 kg lt. Fahrzeugschein. Das bedeutet, dass wir mit dem Tango am Haken nur 80 fahren dürften - uncool.
Ich bin zum TÜV und habe dort vorgeschlagen, ob man nicht eine neue Feststellung der Leermasse machen könnte, unser Fahrzeug hat jede Menge Extras und wird nach der Messmethode lt. StVZO locker über 1.500 kg liegen. In der Diskussion ergaben sich zwei mögliche Lösungen für unser Problem:
1. Leermasse des PKW erhöhen. Das geht, aber dafür muss eine Vollabnahme gemacht und eine neue Einzel-Betriebserlaubnis beantragt werden. Alles machbar, aber der Kostenrahmen wurde vom (freundlichen und kompetenten) TÜV Mann auf rund 500€ geschätzt. Geld, was bei Wechsel des Zugfahrzeuges schlicht weg wäre und dann beim nächsten Fahrzeug, wann immer das ist, wieder aufgewendet werden müsste.
2. Man kann auch kg-genau ablasten, d.h. man kann das Zul. Gesamtgewicht des Tango von 1.500 kg auf 1.484 kg reduzieren. Damit verliert man natürlich 16kg Zuladung, aber der Prozess beim TÜV ist simpel und nicht aufwändig, geschätzte Kosten ca. 50€. Dieses Geld wäre bei Wechsel z.B. für ein neues Fahrzeug gleicher Bauart immer 'noch da' sprich: Keine neue Behandlung notwendig. Für diese Prozedur muss der Tango vorgeführt werden, weil der TÜV darauf besteht, ein neues Typschild anzubringen. Deswegen verschiebe ich das jetzt mal auf das Frühjahr, im Moment macht der Tango Winterschlaf.
Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen, der ein ähnliches Thema hat.
__________________ Grüße, Thomas -Motodidakt-
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18.11.2024, 08:21 |
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Holsteiner
Einsteiger
Dabei seit: April 2024
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Beiträge: 23
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Du hast doch garkein Problem, nur falsch beraten worden.
Mit Antischlingerkupplung, Gebremst und Stoßdämpfer hast du doch einen Faktor von 1.2
Bei 1500kg zGG bedarf es mindestens ein Leergewicht von 1250kg für das Zgfahrzeug.
Zitat: Es müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse (auch zGG = zulässiges Gesamtgewicht) des Anhängers, der für 100-km/h-Fahrten zugelassen werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:
0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer 1,1 für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer
1,2 mit Antischlingerkupplung (AKS), gebremst und mit Stoßdämpfer
Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden. Wenden Sie sich dafür an einen technischen Dienst. Achten Sie darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast.
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18.11.2024, 15:17 |
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handyman
Hobby-Tangoianer
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Mitgliedsnr.: 772
Beiträge: 80
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Ich denke das Zitat im letzten Kommentar bezieht sich auf andere Anhänger, für Wohnwagen gibt es eigene Faktoren (0,8 bzw. 1,0).
Das Ablasten des Tango auf 1485 kg ist doch eine gute und relativ preiswerte Sache .... die 15 kg sind in der Praxis aus meiner Sicht noch okay.
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18.11.2024, 16:46 |
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Holsteiner
Einsteiger
Dabei seit: April 2024
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Zitat: Original von handyman
Ich denke das Zitat im letzten Kommentar bezieht sich auf andere Anhänger, für Wohnwagen gibt es eigene Faktoren (0,8 bzw. 1,0).
Das war das was ich für Anhänger gefunden hatte, das Wohnwagen seperat zubehandeln sind war mir nicht bekannt.
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19.11.2024, 08:11 |
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arlecchino
Grünschnabel
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Beiträge: 1
Tango EZ: 2002
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Hi,
ich habe vor ein paar Jahren meinen Motorradanhänger (2t zGg) ablasten lassen - ebenfalls kilogrammgenau, so dass ich genau das Limit für die 100er Zulassung in Verbindung mit dem damaligen Zugfahrzeug erreicht habe.
Im Rahmen der ohnehin fälligen HU überhaupt kein Problem.
Die Lösung ist kostengünstig, reversibel und den Polizisten, der dir im Zweifelsfall wegen der 15 Bürokratie-Kilos wirklich an den Karren fährt, musst du auch erstmal finden.
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19.11.2024, 08:32 |
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motoclub
Chef-Tangoianer
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Tango EZ: Juli 2002
Themen-Starter |
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Schau mal hier https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden...0kmh-zulassung/
Tatsächlich gibt es für Wohnwagen abweichende Regelungen als für Last-Anhänger. Der Faktor ist bestenfalls 1,0, das heißt, dass das zGG des Anhängers maximal der Leermasse des Zugfahrzeuges entsprechen darf.
Ob in der Praxis sich ein Beamter wegen der 15 kg aufregen wird, kann ich nicht beurteilen. Ich kann aber beurteilen, dass die Strafe für zu schnelles Fahren bei echten 105 km/h auf der Autobahn sehr stark differiert, wenn die Bezugsgröße 80 oder 100 km/h ist ...
Zitat: Original von Holsteiner
Du hast doch garkein Problem, nur falsch beraten worden.
Mit Antischlingerkupplung, Gebremst und Stoßdämpfer hast du doch einen Faktor von 1.2
Bei 1500kg zGG bedarf es mindestens ein Leergewicht von 1250kg für das Zgfahrzeug.
Zitat: Es müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse (auch zGG = zulässiges Gesamtgewicht) des Anhängers, der für 100-km/h-Fahrten zugelassen werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:
0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer 1,1 für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer
1,2 mit Antischlingerkupplung (AKS), gebremst und mit Stoßdämpfer
Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden. Wenden Sie sich dafür an einen technischen Dienst. Achten Sie darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast.
__________________ Grüße, Thomas -Motodidakt-
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20.11.2024, 09:35 |
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