Hi motolli,
du kannst einen ja einen ganz schönen Schrecken einjagen
Hier steht auch so etwas:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm
Das gilt aber IMHO nur für Füherscheinneulinge.
Ich habe unter CE noch die Zusatz-Schlüsselzahl 79
Heißt im bestem Beamtendeutsch:
(C1E > 12000 kg, L <= 3):
Zitat: Beschränkungen der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil) . Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Hier nachzulesen:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinkla...esselzahlen.php
Frage aber sicherheitshalber meinen Nachbarn. Er ist Polizist und Camper und sollte es wissen
Gruß Jo
__________________ [B]Der mit dem [I][COLOR=red]Tango[/COLOR] [/I] tanzte...[/B] [URL=http://www.tango-forum.info/wbboard/search.php?boardid=23]Zauberlink[/URL] - beantwortet 85% aller Fragen
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