Einfuhr eines Tango aus der Schweiz |  |
Hallo Leute,
da es doch von größerem Interesse zu sein scheint, wie man ein Fahrzeug aus der Schweiz holt, hier ein paar Tipps, die mir auf der Suche nach Informationen aufgefallen sind.
Wenn man sich in Deutschland bei den entsprechenden Stellen wie zum Beispiel ADAC oder Zoll erkundigt, erhält man zum Teil unterschiedliche Aussagen.
Die erste Frage die man sich stellt ist: „Wie hol ich das Fahrzeug hierüber ?“ Man kann sich nicht einfach, wie beim Fahrzeugkauf innerhalb Deutschlands, so genannte Kurzzeit Kennzeichen besorgen. Andererseits stellt es überhaupt kein Problem dar, wenn das Fahrzeug in der Schweiz noch zugelassen ist, dieses mit den Schweizer Kennzeichen nach Deutschland zu bringen. Ebenfalls ist eine Vorführung beim Deutschen TÜV zwecks §20 Voll-Abnahme mit Schweizer Kennzeichen möglich. Idealerweise bekommt man vom Vorbesitzer eine Kopie des original deutschen Briefes. Dieses vereinfacht die Vorgehensweise beim TÜV deutlich. In der Regel wird der deutsche Brief bei Einfuhr eines Fahrzeuges in die Schweiz, vom dortigen Straßenverkehrsamt eingezogen. Wichtig ist es, dass der Vorbesitzer eine entsprechende Bescheinigung des Straßenverkehrsamtes beilegen kann. Ohne diesen Nachweis, oder ohne Auskunft des Schweizer Straßenverkehrsamtes, über den Verbleib des original deutschen Briefes, ist eine Zulassung in Deutschland nicht möglich.
Bei der Frage welche Papiere für die Ausfuhr benötigt werden stößt man immer wieder auf eine Bescheinigung die es angeblich nur bei der IHK in der Schweiz gibt. Um hier allen Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, habe ich mich mit der Spedition TransCo Süd GmbH in Weil am Rhein in Verbindung gesetzt. Das Ganze hatte den Vorteil, dass ich an der Grenze die fertigen Papiere bei der Spedition in Empfang nehmen konnte, um mich damit direkt an den Schaltern zur Verzollung anzustellen zu können.
Die Kosten für die gesamten Speditionsdienstleistungen liegen bei circa 100 €.
Für die Fahrt über die Autobahn in der Schweiz benötigt man eine Vignette. Für die Rückfahrt wird für den Anhänger ebenfalls eine benötigt. Die Aussage, man sei über die Landstraße bis zum Grenzübergang gefahren interessiert den Zoll nicht. Hat man dort keine Vignette zahlt man diese nach und zusätzlich eine Strafgebühr.
Im Vorfeld sollte man sich von dem Vorbesitzer sämtliche Fahrzeugdaten geben lassen. Mit diesen Daten muss man eine Anfrage beim K. B. A. in Flensburg machen und sich von dort erklären lassen, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist (dieses nennt sich auf Neu Hochdeutsch: "Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister"). Ohne diese Bescheinigung ist eine Zulassung nicht möglich. Diese Bescheinigung kann formlos per Fax oder per Internet angefordert werden und wird von K. B. A. per Nachname mit Kosten von 14,20 € zugesandt (Dauer ca. 14 Tage !).
Die Schweizer Mehrwertsteuer kann nur zurückerstattet werden, wenn in dem Fahrzeug Mehrwertsteuer enthalten ist. Das heißt, in der Regel können Privatverkäufer diese nicht ausweisen. Dann wird an der Grenze die Mehrwertsteuer auf den, im notwendigen Kaufvertrag, beschriebenen Preis berechnet. Diese ganze Abwicklung mit entsprechenden Nachweisen und Formblättern wird von der Spedition erledigt.
Die wichtigsten Unterlagen für die Zulassung in Deutschland sind demzufolge:
Personalausweis, Versicherungsdoppelkarte, K. B. A. Nachweis, TÜV Bericht (100er Zulassung kann dabei gleich mit gemacht werden), Bescheinigung über den Verbleib des original Briefes, so wie die obligatorischen Unterlagen, die vom Straßenverkehrsamt ausgegeben werden.
Nach Überführung des Fahrzeugs mit den original Schweizer Kennzeichen, müssen diese mitsamt dem Originalbrief an den Schweizer Vorbesitzer zurückgesandt werden. Zusammen mit den Kennzeichen muss der Verkäufer dann die Zulassung in der Schweiz „annullieren“ lassen. Der mit „annulliert“ gestempelte Fahrzeugbrief wird dann vom Verkäufer an den Käufer zurückgesandt. Erst dann ist das Fahrzeug in der Schweiz ordnungsgemäß abgemeldet und kann in Deutschland mit den oben genannten Unterlagen zugelassen werden.
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