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Hobby-Racer
Grünschnabel
Dabei seit: Juni 2007
Mitgliedsnr.: 639
Beiträge: 4
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Hallo,
kann mir einer vielleicht einer mit einer 1500kg Zulassung eine Kopie/Scan vom Brief per Mail zusenden.
Gruss Holger
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02.07.2007, 21:16 |
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Angie
Tango-Geselle
Dabei seit: März 2006
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Herkunft: Deutschland
Beiträge: 59
Tango EZ: 03.2000
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Hallo,
kanns auch ein Fax sein??
Ich habe von 1400 auf 1500 kg auflasten lassen. Im neuen Brief kann man aber nichts sehen welche Gesamtzulassung er hat.
Ich habe ein neues Typenschild und ein Schreiben (Begutachtung) vom Tüv. Ich kann dir ja alles faxen, leider habe ich keinen Scanner.
Grüsse
Angie
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05.07.2007, 09:14 |
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Hobby-Racer
Grünschnabel
Dabei seit: Juni 2007
Mitgliedsnr.: 639
Beiträge: 4
Themen-Starter |
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Hallo Angie,
Thema hat sich gestern erledigt.
Aber danke für Dein Angebot.
Gruss Holger
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05.07.2007, 18:19 |
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Vossi
Grünschnabel
Dabei seit: August 2007
Mitgliedsnr.: 663
Herkunft: Deutschland
Beiträge: 3
Tango EZ: 2002
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Hallo
Ich habe mir gerade einen tango zu gelegt.Da ich damit 2 Moppeds transportieren möchte interessieren mich die 1500 Kg.Bei mir steht unter 7.1 1500K und bei F.1 1400Kg.Kann mir nun jemand sagen ist er schon aufgelastet oder nicht? Für eine Info wäre ich sehr dankbar.
Gruß Voss
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03.08.2007, 13:23 |
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Neuertangofan
Einsteiger
Dabei seit: März 2007
Mitgliedsnr.: 579
Herkunft: Wetterau / Hessen
Beiträge: 15
Tango EZ: 03/2001, der 145 ste
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Hi,
mein Tango ist nachträglich aufgelastet worden auf 1500Kg. In beiden genannten Feldern stehen die 1500 drin. Schau aber doch mal auf das Fabrikschild im Flaschenkasten, dort sollte das zul. Gesamtgewicht (evtl. mit zusätzlichem neuen Aufkleber) vermerkt sein.
Viele Grüße
Kris
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03.08.2007, 13:43 |
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robbyT5
Tango-Novize
Dabei seit: September 2006
Mitgliedsnr.: 510
Herkunft: Bielefeld
Beiträge: 25
Tango EZ: 06/2000
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Hallo zusammen,
ich möchte mein Tango von 1.300 kg auf 1.500 kg auflasten.
Zur Zeit habe ich noch die gelben Kurzkennzeichen (bis 8.7.07). TüV ist jedoch für die Neuanmeldung vom Händler gemacht worden.
Weiterhin habe ich auch eine TÜV Bescheinigung zur 100 km/h-Zulassung bekommen und diese sind an das Gesamtgewicht von 1.300 kg gekoppelt.
Was ist nun wenn ich noch vor der Anmeldung zum TÜV fahre und ich die Auflastung auf 1.500 kg mache. Verfählt die 100 km/h Zulassung
Die Idee ist halt alles noch vor der Anmeldung zu machen, damit noch keine weiteren Zusatzkosten beim Strassenverkehrsamt aufkommen.
Habt Ihr eine Idee ? Und wer kann mir eine 1.500 kG Bescheinigung zu faxen (0521- 51 9150 7993)?
LG Rob
__________________ [img]http://people.freenet.de/Vespaclub-Bielefeld/robert_4_small.jpg[/img][img]http://people.freenet.de/Vespaclub-Bielefeld/robert_2_small.jpg[/img][img]http://people.freenet.de/Vespaclub-Bielefeld/robert_3_small.jpg[/img]
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07.08.2007, 09:58 |
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Vossi
Grünschnabel
Dabei seit: August 2007
Mitgliedsnr.: 663
Herkunft: Deutschland
Beiträge: 3
Tango EZ: 2002
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Hallo
Das Typenschild lautet auf 1300Kg.Ich war beim TÜV und dort wurde mir gesagt ich kann 1400Kg +100Kg von der Hinterachse meines Zugfahrzeugs rechnen was sich aber eigenartig anhört.Das ergibt dann die 1500Kg.Kann mir jemand mal eine Sachkundige Auskunft geben,da der ATU Mitarbeiter bei uns mir auch nichts genaues sagen kann.
mfg.Vossi
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07.08.2007, 12:53 |
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rossi
Chef-Tangoianer
Dabei seit: November 2003
Mitgliedsnr.: 122
Herkunft: Schwarzwald
Beiträge: 327
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Hi Vossi,
man kann die 1300kg des Tangos + 100kg Stützlast rechnen, wenn es das Zugfahrzeug ermöglicht.
Oder 1500kg +100kg usw.
Das hat aber nichts mit Auflastung von 1300kg auf 1400bzw 1500kg zu tun.
@Rob,
einen Schein mit 1500kg könnte ich faxen, wird aber kaum etwas bringen, da wohl eine Auflastungsbescheinigung nötig ist.
Tempo 100 sollte aber mE erhalten bleiben, da von den Vorraussetzungen egal, ob 1300 oder 1500kg.
Gruß
Rossi
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07.08.2007, 13:12 |
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robbyT5
Tango-Novize
Dabei seit: September 2006
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Herkunft: Bielefeld
Beiträge: 25
Tango EZ: 06/2000
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Und woher bekomme ich diese Auflastbescheinigung ?
__________________ [img]http://people.freenet.de/Vespaclub-Bielefeld/robert_4_small.jpg[/img][img]http://people.freenet.de/Vespaclub-Bielefeld/robert_2_small.jpg[/img][img]http://people.freenet.de/Vespaclub-Bielefeld/robert_3_small.jpg[/img]
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07.08.2007, 14:27 |
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rossi
Chef-Tangoianer
Dabei seit: November 2003
Mitgliedsnr.: 122
Herkunft: Schwarzwald
Beiträge: 327
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Vom Fahrzeughersteller,
beim Tango wohl ATU, Knaus, Alko.
Oder hier im Forum mal durchsuchen, wer schon aufgelastet hat und anschreiben, muss ja nicht jeder öfters hier nachschauen.
Sprich: lieber 3 mal freundlich fragen als viel Geld bei ATU lassen
Gruß
Rossi
ZB hier:http://www.tango-forum.info/wbboard/thre...=888&boardid=46
PSS: Richtig heißt es Unbedenklichkeitsbescheinigung
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07.08.2007, 14:35 |
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Funtango
Grünschnabel
Dabei seit: Januar 2007
Mitgliedsnr.: 537
Herkunft: Mannheim
Beiträge: 9
Tango EZ: 2001
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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei Knaus am günstigsten. Kostet dort 118.- Euro incl. MwSt. (Stand: Januar 07)
Entweder per E-Mail über Knaus-Homepage oder direkt anrufen. Tel.: 06664-89301 Frau Müller
Da diese Bescheinigung für jede Fahrgestellnummer erstellt wird und der TÜV dies kontrolliert, bringt die Kopie eines anderen Tangos nicht viel.
__________________ "Mein Motor macht immer noch große Fortschritte..." Rudolf Diesel 1895
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07.08.2007, 20:30 |
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Hobby-Racer
Grünschnabel
Dabei seit: Juni 2007
Mitgliedsnr.: 639
Beiträge: 4
Themen-Starter |
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Schaut doch mal auf die Achse (ich glaube unten links) ob da 1500kg eingeschlagen oder ein Schild ist.
Das sagt nämlich aus für wieviel die Achse/Fahrwerk ausgelegt ist.
Vielleicht reicht das bei einen netten TÜV-Prüfer aus.
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07.08.2007, 21:08 |
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rossi
Chef-Tangoianer
Dabei seit: November 2003
Mitgliedsnr.: 122
Herkunft: Schwarzwald
Beiträge: 327
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Zitat: Original von Hobby-Racer
Schaut doch mal auf die Achse (ich glaube unten links) ob da 1500kg eingeschlagen oder ein Schild ist.
Vielleicht reicht das bei einen netten TÜV-Prüfer aus.
In Verbindung mit einem (Fremd)Unbedenklichkeitsbescheinigung sollte es bei jedem halbwegs vernünftigen Prüfer reichen.
Gruß
Rossi
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08.08.2007, 00:46 |
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Funtango
Grünschnabel
Dabei seit: Januar 2007
Mitgliedsnr.: 537
Herkunft: Mannheim
Beiträge: 9
Tango EZ: 2001
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Dem Prüfer geht es um die Kombination von Fahrwerk (1500kg steht auf Typenschild von ALKO) und Aufbau (Knaus).
Bei einem Unfall könnte der Prüfer, der die Freigabe ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat, sehr schnell in Schwierigkeiten kommen.
118.- Euro sind der Ärger nicht wert.
__________________ "Mein Motor macht immer noch große Fortschritte..." Rudolf Diesel 1895
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08.08.2007, 09:39 |
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ypse11
Hobby-Tangoianer
Dabei seit: Juni 2007
Mitgliedsnr.: 629
Beiträge: 84
Tango EZ: 05/00
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Zitat: Original von rossi
Tempo 100 sollte aber mE erhalten bleiben, da von den Vorraussetzungen egal, ob 1300 oder 1500kg.
Gruß
Rossi
nein, das ist nicht egal.
Bei 1500 Kg muss das Zugfahrzeug ein Leergewicht von mindestens 1500 Kg haben, damit es mit dem Tango 100Km/h fahren darf. Entsprechende technische Voraussetzungen des Tango wird dabei als gegeben vorausgesetzt.
Oder mit anderen Worten:
Wenn das Zugfahrtzeug ein Leergewicht von 1400Kg hat, darf es den Tango mit 1300 Kg mit 100Km/h ziehen. Den Tange nach der Auflastung auf 1500Km aber nicht mehr!
Gruß
Thomas
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09.08.2007, 15:45 |
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rossi
Chef-Tangoianer
Dabei seit: November 2003
Mitgliedsnr.: 122
Herkunft: Schwarzwald
Beiträge: 327
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09.08.2007, 17:03 |
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Dorti11
Tango-Fürst
Dabei seit: Juli 2006
Mitgliedsnr.: 468
Herkunft: nähe Dortmund
Beiträge: 555
Tango EZ: keinen mehr
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Zitat: Es fahren Anhänger mit Tempo 100-Aufkleber herum, bei denen der TÜV zwar richtig die Tempo 100 eingetragen hat, die aber dennoch nicht 100 fahren dürften, da sie zu leicht sind .
Hi rossi,
richtig und falsch
Falsch, da der Anhänger eigentlich nicht zu leicht sein kann.
Richtig, wenn es auf das Zugfahrzeug bezogen ist, was aber aus Deiner Formulierung nicht zu lesen ist.
Gruß
Uwe
P.S.: Auszug aus der Information der Dekra
Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei Kraftfahrzeugen mit Anhängern.
Mit Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sind die Vorschriften für die „100 km/h - Genehmigung“ neu gefasst worden. Die wichtigsten Änderungen sind die Aufhebung der festgeschriebenen Fahrzeugkombination und die Anhebung der Gewichtsfaktoren unter bestimmten technischen Voraussetzungen. Die bisher erteilten „100 km/h - Genehmigungen“ bleiben gültig.
Die Verordnung gilt weiterhin, wenn Anhänger mitgeführt werden, für:
Personenkraftwagen
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO
Dies wirkt sich im Wesentlichen wie folgt aus:
kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer
freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger
bei einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei vorliegen folgender technischer Voraussetzungen Anhänger mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden:
1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug (bzw. <= 1,0 x Leergewicht/Zugfahrzeug)
2. andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug
3. andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug
4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug
5. alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug
Weiterhin ist zu beachten:
das ziehende Fahrzeug muss einen automatischen Blockierverhinderer aufweisen
die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
an der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte
Tempo-100-Plakettte angebracht sein
die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie „L“ = 120 km/h entsprechen
Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.
Quelle: DEKRA
__________________ [SIZE=1]Ab jetzt unterwegs mit Eriba Nova 580 SL und voller Rentnerausstattung[/SIZE]
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10.08.2007, 08:51 |
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Chris86
Grünschnabel
Dabei seit: Januar 2011
Mitgliedsnr.: 1180
Beiträge: 3
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Hi zusammen, habe jetzt auch endlcih einen Tango
Doch leider nur den mit 1300kg. Kann mir mal einer seinen Fahrzeugschein mit 1500kg als kopie zukommen lassen? Am besten noch mit 100er Zulassung.
Hätte vermutlich einen TÜV der es mir so einträgt
ChristophLesch@gmx.de
MFG
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18.02.2011, 22:27 |
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